Leitlinien: Deutsches Lebensmittelbuch und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Leitsätze Deutsches Lebensmittelbuch
Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs definieren die Standards, die von allen Akteuren der Lebensmittelproduktion sowie den Verbrauchern in Bezug auf bestimmte Lebensmittel erwartet werden.
Sie regeln, welche Eigenschaften zum Beispiel wie Zusammensetzung, Qualität und Verarbeitung als maßgeblich anzusehen sind.
Die Leitsätze sind nicht rechtsverbindlich, dienen jedoch als anerkannte Orientierung für Hersteller und Verbraucher. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorgaben.
Die Leitsätze wurden von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet. Diese setzt sich zusammen aus Vertretern der Wissenschaft, dem Verbraucherschutz, der Lebensmittelüberwachung und Lebensmittelwirtschaft.
Ihr Ziel ist es, Verbrauchererwartungen und redliche Handelspraktiken zu vereinen und auf diese Weise Transparenz und Sicherheit zu fördern.
Die Leitsätze lauten beispielsweise:
Beispiel:
- Speiseeis: Speiseeis ist eine Zubereitung, die während des Herstellungsprozesses durch Gefrieren eine feste oder pastenartige Konsistenz erhält, in gefrorenem Zustand verkauft wird und für den Verzehr in dieser Form bestimmt ist.
- Bulgursalat: typische Zutaten sind gegarter Bulgur, sowie optional weitere Zutaten wie Gemüse (z.B. Paprika), Hülsenfrüchte (z.B. Kidneybohnen, Kichererbsen), Obst und würzende Bestandteile.
- Mandelstollen: Mandelstollen enthalten mindestens 20kg Mandeln pro 100kg Getreideprodukte und/oder Stärken. Trockenfrüchte, auch Citronat und Orangeat dürfen ebenfalls zugesetzt werden.
- Kartoffelsalat: Übliche Zutaten sind gegarte Kartoffeln ohne Schale (mind. 50% Anteil) sowie gegebenenfalls weitere Zutaten wie Gurken, Zwiebeln, Fleischerzeugnisse oder Eier sowie Zutaten mit würzendem Charakter.
- Wiener Schnitzel: Wiener Schnitzel ist paniertes Kalbsschnitzel. Auf Wiener Art zubereitete Schnitzel von anderen Tierarten sind entsprechend zu kennzeichnen.
Bundesinstitut für Risikobewertung
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Aufgabe, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und Risiken im Bereich der Lebensmittel- und Produktsicherheit zu bewerten.
Das BfR arbeitet wissenschaftsbasiert und unabhängig. Ziel der Arbeit des BfR ist es, potenzielle Risiken bei Lebensmitteln und Produkten frühzeitig zu erkennen und so Verbraucher zu schützen. Die Empfehlungen des BfR fließen in die Gestaltung von Sicherheitsstandards ein und beeinflussen Gesetzgebungen sowie Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene.
Die Arbeit des BfR ist für die Lebensmittelindustrie wichtig, um sicherzustellen, dass Produkte sicher und frei von gesundheitsschädlichen Stoffen sind.
Sie bieten für Unternehmen Orientierung dahingehend, wie sie ihre Produkte kennzeichnen und welche Inhaltsstoffe sie vermeiden sollten, um den gesetzlichen Standards zu entsprechen.
Tätigkeitsbereiche des BfR sind unter anderem:
- Produktsicherheit: Um die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten werden die Risiken von Alltagsgegenständen wie Spielzeugen oder Kosmetika untersucht.
- Chemikaliensicherheit: Das BfR überprüft auch die Auswirkungen von Chemikalien auf die Gesundheit und Umwelt.
- Lebensmittelsicherheit: Aufgabe des BfR ist es auch, Risiken, die durch Lebensmittel wie Schadstoffe, Pestizide oder Krankheitserreger entstehen können, zu bewerten.
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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