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Heilmittelwerbung – Teil 29 – Kundenzeitschriften


Herausgeber / Autor(-en):
Monika Dibbelt  Rechtsanwältin
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Mail: Dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de

FASP Rechtsanwälte


Carola Ritterbach  Rechtsanwältin
Telefon:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de

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Beispiel 1

Ein Anbieter vom Medizinprodukt XY richtet eine kostenlose Infohotline ein, um einfache Anwendungs- und Bedienungsfragen zu beantworten. 


  • Bei dieser Leistung handelt es sich um eine zulässige Auskunft. Die Anwendungsfrage bezieht sich auf den Inhalt des erfragten Produktes. Die Aufforderung zur Auskunft erfolgt hier durch den Verbraucher.


Beispiel 2

Beim Verkauf der Ware erteilt der Anbieter einen kurzen Hinweis zum richtigen Gebrauch des Medizinproduktes.


  • In diesem Fall wird ein zulässiger Ratschlag erteilt. 


Beispiel 3

Ein vom Augenarzt beauftragter Augenoptiker berät den Verbraucher in einem kostenlosen Gespräch umfassend über die Erkennung und Beseitigung einer bestimmten Krankheit. 


  • Die kostenlose Erstberatung durch den Augenoptiker ist eine unzulässige Werbegabe iSd § 7 Abs. 1 HWG. Die Beratung ist in diesem Fall ein Teil der Hauptleistung. Sie darf deshalb nur gegen Entgelt erbracht und nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden (Fußnote).


8.2.5.5 § 7 Abs. 1 S.1 HS 2 Nr. 5: Kundenzeitschriften

Gem. Nr. 5 sind die Zuwendungen und sonstige Werbegaben zulässig, wenn es sich bei diesen um unentgeltlich an Verbraucher abzugebende Zeitschriften handelt, die

  • nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Kundenwerbung und den Interessen der verteilenden Personen dienen
  • durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite diesen Zweck erkennbar machen und
  • in ihren Herstellungskosten geringwertig sind.

Kundenzeitschriften sind Druckerzeugnisse deren Aufmachung und Gesamteindruck der Kundenwerbung und den Interessen des Verteilers dienen. Der Werbezweck muss auf der Titelseite der Werbezeitschrift kenntlich gemacht werden (Fußnote). Die reinen Werbezeitschriften unterscheiden sich von Zeitschriften dadurch, dass sie keine Beiträge von allgemeinem Interesse enthalten, die entsprechend redaktionell aufgemacht sind. Sie sind nur für einen ausgewählten Kundenkreis bestimmt (Fußnote). Als weiteres Erfordernis bestimmt Nr. 5, dass die Werbezeitschriften an die Adressaten unentgeltlich abgegeben werden sollen und geringe Herstellungskosten haben. Es ist nicht auf den Verkehrswert der Zeitschrift selbst abzustellen (Fußnote).

8.2.6 Werbegaben für Heilberufe gem. § 7 Abs. 1 S.1 HWG

Gem. § 7 Abs.1 S.2 HWG sind Werbegaben für Angehörige der Heilberufe unbeschadet des S.1 nur dann zulässig, wenn sie zur Verwendung in der ärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen Praxis bestimmt sind. § 47 Abs.3 AMG bleibt unberührt.

Die Vorschrift stellt für Angehörige der Heilberufe eine zusätzliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der Werbegaben dar. Die Werbegaben müssen eine besondere Zweckbindung haben. Sie müssen objektiv zur Verwendung in der ärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen Praxis bestimmt sein (Fußnote). Die Werbegabe darf demnach nicht überwiegend dem privaten Nutzen des Empfängers dienen (Fußnote). Der Begriff der Praxis ist nicht nur im räumlichen Sinne zu verstehen. Er erfasst alle Tätigkeiten, die zur Ausübung des Heilberufes gehören. Dazu gehört z.B. auch die Tätigkeit in Kliniken. Zum räumlichen Bereich der Praxis gehört auch das Wartezimmer (Fußnote). Werbegaben, die objektiv zur Verwendung in der ärztlichen oder pharmazeutischen Praxis bestimmt sind, sind z.B. Rezeptstempel oder Zeitschriften, die man im Wartezimmer den Patienten zur Verfügung stellt (Fußnote).

Die Werbegaben müssen zusätzlich die Anforderungen nach § 7 S.1 Hs 2 HWG erfüllen (Fußnote). § 7 Abs.1 S.2 HWG dient als Ergänzung des S.1. Deshalb stellt die Geringwertigkeit der Zuwendung für ihren Empfänger eine weitere Zulässigkeitsvoraussetzung dar. Bei mehreren Gegenständen ist auf den Gesamtwert abzustellen (Fußnote). Nicht geringwertig sind z.B. (Fußnote):

  • Beratungsprämie im Wert von 30 Euro für Apotheker, die sich über neu eingeführte Arzneimittel besonders informieren lassen und ihre Erfahrungen mitteilen 
(Fußnote)
  • Massagesessel für Apotheken im Wert von 190 Euro 
(Fußnote)

Gem. § 7 Abs.1 S.3 HWG bleibt § 47 Abs. 3 AMG unberührt. § 47 Abs. 3 AMG regelt die Zulässigkeit der Abgabe von Mustern der Fertigarzneimittel von Pharmaunternehmen an Ärzte, Zahn- und Tierärzte und bestimmte andere Berufsgruppen (Fußnote). Gem. § 47 Abs. 3 S.1 AMG dürfen pharmazeutische Unternehmer Muster eines Fertigarzneimittels abgeben oder abgeben lassen an

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (Nr.1)
  • andere Personen, die die Heilkunde oder Zahnheilkunde berufsmäßig ausüben, soweit es sich nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt Fußnote)
  • Ausbildungsstätten für die Heilberufe (Nr.3)

Gem. § 47 Abs.3 S.2 AMG dürfen pharmazeutische Unternehmer Muster eines Fertigarzneimittels an Ausbildungsstätten für die Heilberufe abgeben, wenn dies in einem angemessenen Umfang zum Zweck der Ausbildung erfolgt. Muster dürfen folgende Stoffe oder Zubereitungen nicht enthalten:

  • Stoffe oder Zubereitungen iSd § 2 des Betäubungsmittelgesetzes, die als solche in Anlage II oder III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind (Nr.1), oder
  • Stoffe oder Zubereitungen, die nach § 48 Abs. 2 S.3 nur auf Sonderrezept verschrieben werden dürfen (Nr.2)

Zusätzlich müssen bei der Abgabe von Mustern etc. die Voraussetzungen des § 46 Abs. 4 AMG eingehalten werden (Fußnote). Gem. § 46 Abs. 4 S.1 AMG dürfen pharmazeutische Unternehmer Muster eines Fertigarzneimittels an Personen nach Abs. 3 S.1 nur

  • auf jeweilige schriftliche oder elektronische Anforderung
  • in der kleinsten Packungsgröße
  • und in einem Jahr von einem Fertigarzneimittel nicht mehr als zwei Muster abgeben oder abgeben lassen.

§ 43 Abs. 2 AMG ist bei Abgabe von Arzneimittelmustern durch pharmazeutische Unternehmer vorrangig anzuwenden. Das bedeutet, dass eine nach § 43 Abs. 3 AMG unzulässige Abgabe von Mustern auch dann unzulässig ist, wenn eine der in § 7 Abs. 1 S.1 Nr.1-5 geregelten Ausnahmefälle vorliegt (Fußnote).


Dieser Beitrag ist zitiert aus dem Buch „Werbung für Heilmittel“ von Monika Dibbelt, Rechtsanwältin und Carola Ritterbach, Rechtsanwältin und Irina Golubkov, wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-011-3.


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Kontakt:


Portrait Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt studierte Jura in Hamburg. Sie ist Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB und Geschäftsführerin der Standorte Bremen, Hamburg und Münster.

Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Bremen

Hollerallee 26
28209 Bremen
Tel.: 0421 - 22 41 98 7-0
Fax: 0421 - 22 41 98 7-9
Mail: kontakt@fasp.de

Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Hamburg (Zweigstelle)

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22549 Hamburg
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Fax: 040 - 33 38 529-5
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Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Münster (Zweigstelle)

Hammer Str. 39
48153 Münster
Tel.: 0231 - 2261496-0
Fax: 0231 - 2261496-1
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Persönliches

Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht sowie den Fachanwaltskurs für Steuerrecht erfolgreich absolviert. Sie ist Mitglied im Norddeutschen Insolvenzforum e. V. und in der Bankrechtlichen Vereinigung e.V. Sie ist Autorin im Bonner Handbuch der Steuerberatung.

Sprachkenntnisse

  • Englisch
  • Französisch

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist überwiegend tätig in den Bereichen:

      • Insolvenzrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Verbraucherinsolvenzen und außergerichtliche Schuldenbereinigung
        • Unternehmerinsolvenzen
        • Unternehmensinsolvenzen
        • Sanierungsberatung
        • Selbständigkeit in der Insolvenz
        • Restschuldbefreiung
        • Insolvenzanfechtungen
        • Haftungsinanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter von Organen einer insolventen Gesellschaft
      • Steuerrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Steuern in der Insolvenz
        • Haftungsschuldner bei Steuerschulden
        • Steuerstrafrecht
      • Berufsrecht der freien Berufe
        mit den Schwerpunkten:
        • Zulassung und Entziehung/Widerruf der Zulassung
        • Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren und Prozessen
        • Haftungsinanspruchnahmen
        • Sozien- bzw. partnerschaftsrechtliche Streitigkeiten und Zusammensetzungen
        • Vereinbare Tätigkeiten
      • Gesellschaftsrecht

      • Versicherungsrecht

      • Bank- und Kapitalmarktrecht
      • Vertragsrecht

      • Arbeitsrecht

Veröffentlichungen

Im Insolvenzrecht:

  • Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013

Im Steuerrecht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6

  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2

  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9

Im Recht der freien Berufe:

  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013

  • BeckOK Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA- Online-Kommentar, Autor(en): Volker Römermann, Tim Günther, Jan-Philipp Praß, Monika Dibbelt, Sabina Funke Gavilá, Herausgeber: Volker Römermann, Verlag C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2013

  • Neue Regelungen bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und den Steuerberatergebühren, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XVIII, Ausgabe 6/2013

  • Der Deal im Strafprozess und seine Bedeutung für Steuerberater, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XV – XIX, Ausgabe 5/2013

  • Kanzleibriefbögen rechtskonform gestalten: Müssen Zweigstellen von Steuerberaterbüros angegeben werden?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VIII – XI, Ausgabe 4/2013

  • Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013

  • Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XIV, Ausgabe 2/2013

  • Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XIV, Ausgabe 1/2013

  • Tätigkeitsfeld Beirat/Aufsichtsrat - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 13), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 5/2012

  • Beratungsfeld Mediator - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 12), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 4/2012

  • Beratungsfeld Vermögensberatung und Anlageberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 11), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – IX, Ausgabe 3/2012

  • Beratungsfeld Finanzierungsberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 10), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – X, Ausgabe 2/2012

  • Beratungsfeld Altersversorgung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 9), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XI, Ausgabe 1/2012

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 8, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2011/2012

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 7, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – X, Ausgabe 7/2011

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater – Teil 6, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 6/2011

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 4, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XVI, Ausgabe 4/2011

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XIV, Ausgabe 3/2011

  • Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V - XI, Ausgabe 2/2011

Im Gesellschaftsrecht:

  • PartG und PartG mbB – was bringt die neue Rechtsformvariante?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Herausgeber Volker Römermann/Monika Dibbelt, Verlag DATEV, Kompaktwissen für Berater, 1. Auflage September 2013

  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013

  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012

  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012

  • Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG, Mittelstand und Recht, 3/2009

  • Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013

Sonstige:

  • 40 Jahre Betriebsrentengesetz – betriebliche Altersversorgung, Dr. Maren Augustin, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-41-0
  • Das Widerrufsrecht, Harald Brennecke, Monika Dibbelt und Pascal Schöning, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-56-4

Monika Dibbelt arbeitet derzeit an mehreren Veröffentlichungen in ihren Tätigkeitsbereichen.

Seminare

Rechtsanwältin Monika Dibbelt bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare u.a. zu folgenden Themen an:

  • Insolvenzvenzprophylaxe – wirtschaftliche Krisen erkennen und effektive Maßnahmen einer erfolgreichen Fortführung

  • Steuerrechtliche Veranlagung durch Schuldner während des Insolvenzverfahrens

  • AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht

Portrait Rechtsanwältin Carola Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach studierte Jura in Konstanz. Sie ist Rechtsanwältin bei Brennecke & Partner mbB am Standort Karlsruhe und Geschäftsführerin des Standortes Freiburg.

Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.

Brennecke & Partner mbB Karlsruhe

Fechtstraße 4
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721 - 20 39 6-21
Fax: 0721 - 20 39 6-11
Mail: kontakt@fasp.de

Persönliches

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Derzeit absolviert sie zudem den Fachanwaltskurs Steuerrecht.

Sprachkenntnisse

  • Englisch
  • Französisch

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist überwiegend tätig in den Bereichen:

      • Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
        mit den Schwerpunkten:
        • Kreditrecht
        • Kreditsicherungsrecht
        • Bankvertragsrecht
        • Bürgschaften
        • Bankzulassungsrecht
      • Leasingrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Leasingvertragsrecht
        • Leasingablösungen
      • Steuerrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Erbschafts- und Schenkungssteuer
        • Steuern in der Insolvenz
      • Vertragsrecht

Veröffentlichungen

Im Bank- und Leasingrecht:

  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8

  • Kreditvertragsrecht, Carola Ritterbach und Alena Kehret, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9

  • Kreditsicherheiten, Carola Ritterbach und Daria Lehmann, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27

  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, Carola Ritterbach und Igor Ivanov, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, Carola Ritterbach und Peter Lechner, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-30-4

  • Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-25-0

Im Steuerrecht:

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-16-8

  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-39-7

  • Die Änderung von Steuerbescheiden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-46-5

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6

  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9

Carola Ritterbach hat folgende Beiträge veröffentlicht, u.a.:

  • Zinsen sparen durch Widerruf - Alte Immo-Darlehensverträge auf Ausstiegsmöglichkeiten überprüfen lassen, Der Sonntag, Nr. 31 vom 08.08.2014.

Seminare

Rechtsanwältin Carola Ritterbach bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare zu folgenden Themen an:

  • Vor- und Nachteile des Leasing

  • optimale Absicherung von gewerblichen Krediten

  • Steuerhaftung des Geschäftsführers


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

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