Heilmittelwerbung – Teil 30 – Zuwendungen
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Monika Dibbelt Rechtsanwältin
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Mail: Dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Carola Ritterbach Rechtsanwältin
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Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
8.2.7 Zuwendungen im Rahmen berufsbezogener wissenschaftlicher Veranstaltungen
Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot von Zuwendungen und sonstigen Werbegaben ist in § 7 Abs.2 HWG geregelt. Danach gilt Abs. 1 nicht für Zuwendungen im Rahmen ausschließlich berufsbezogener wissenschaftlicher Veranstaltungen, sofern diese
- einen vertretbaren Rahmen nicht überschreiten
- von untergeordneter Bedeutung sind (Fußnote) und
- sich nicht auf andere als im Gesundheitswesen tätige Personen erstrecken.
Die Ausnahme betrifft Zuwendungen im Rahmen der Veranstaltungen iSd § 7 Abs.2 HWG. Es kommt nicht darauf an, ob der Veranstalter selbst oder Dritte die Zuwendungen erbringen (Fußnote). Die Veranstaltung muss berufsbezogen sein. Als Beruf iSd § 7 Abs.2 HWG kommen nur solche Berufe in Betracht, die mit der Herstellung oder Anwendung der in § 1 Abs. 1 HWG genannten Erzeugnisse befasst sind. Der Begriff der Berufs-bezogenheit ist nicht zu eng auszulegen (Fußnote). Berufsbezogene Veranstaltungen iSd Abs.2 sind z.B. (Fußnote)
- ärztliche und pharmazeutische Kongresse
- berufsbezogene wissenschaftliche Fortbildungsveranstaltungen
- Veranstaltungen für Kosmetikerinnen über allergische Reaktionen bei Verwendung kosmetischer Mittel
- Symposien über Rechtsfragen mit Wissenschaftlern dieser Disziplinen
- Vorstellung neuer Arzneimittel
Die Veranstaltung muss wissenschaftlich sein. Bloße Betriebsbesichtigungen oder kassenärztliche Veranstaltungen erfüllen diese Voraussetzung nicht (Fußnote).
Die Zuwendung darf den vertretbaren Rahmen nicht überschreiten. Der vertretbare Rahmen der Zuwendung wird eingehalten, solange die Zuwendung in Bezug auf den wissenschaftlichen Zweck von untergeordneter Bedeutung bleibt. Die Grenze des vertretbaren Rahmens ist überschritten, wenn beim jeweiligen Teilnehmerkreis die Gefahr der unsachlichen Beeinflussung naheliegt (Fußnote). Die Verbands-Kodices, wie z.B. der FSA-Kodex, können als Maßstab dienen (Fußnote). Eine unsachliche Beeinflussung liegt z.B. bei einer Veranstaltung zur Vorstellung eines bestimmten Arzneimittels X vor, für die die teilnehmenden Ärzte von dem entsprechendem Pharmakonzern XY für die Übernachtung in einem „Luxushotel“ und Reisekosten der Begleitpersonen aufkommen (Fußnote).
Die Zuwendungen dürfen nur an die Personen erfolgen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Das sind z.B. Ärzte, Apotheker oder Heilpraktiker. Zuwendungen an mit eingeladenen Personen (Fußnote) sind unzulässig (Fußnote). Nähere Anhaltspunkte lassen sich in § 20 FSA-Kodex Fachkreise finden (Fußnote).
8.2.8 Zuwendungen für Blut-, Plasma-, Gewebespende
§ 7 Abs.3 HWG verbietet finanzielle Zuwendungen oder Aufwandsentschädigung für die Entnahme Blut-, Plasma- oder Gewebespenden, die zur Herstellung von Blutprodukten, Gewebeprodukten oder anderen Produkten verwenden werden. Die Regelung bringt zum Ausdruck, dass der menschliche Körper oder seine Teile keine Handelsobjekte sind (Fußnote Die Ausnahmen der Abs.1 und Abs.2 finden keine Anwendung (Fußnote). Das Verbot erfasst keine bloßen Hinweise in der Werbung eines Blutspendedienstes, dass den Spendern eine Aufwandentschädigung gewährt werden kann, die sich am unmittelbaren Aufwand orientiert. Die Werbung darf allerdings nur den Wortlaut von § 10 S.1 TFG wiedergeben und es darf keine besondere werbende Herausstellung erfolgen (Fußnote).
8.3 Verbot von Teleshopping und Einzeleinfuhr, § 8 HWG
§ 8 HWG regelt das Werbeverbot für Teleshopping und Einzeleinfuhr. Die Vorschrift dient der Ergänzung von der sog. Apothekenpflicht nach § 43 AMG (Fußnote).
8.3.1 Teleshopping
Gem. § 8 S.1 HWG ist das Teleshopping iSd § 1 Abs.3a sowie die Werbung für das Teleshopping unzulässig. Das generelle Verbot der Vertriebsform des Teleshoppings soll einem unsachgemäßen Arzneimittelverbrauch entgegenwirken (Fußnote). Der Begriff des Teleshoppings ist in § 1 Abs.3a HWG definiert. Danach ist das Teleshopping die Sendung direkter Angebote an die Öffentlichkeit für den Absatz von Arzneimitteln gegen Entgelt oder die Erbringung von ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungen oder Verfahren gegen Entgelt. Der Begriff erfasst keine Medizinprodukte (Fußnote). Nicht als Teleshopping gelten klassische, rundfunkferne Online-Angebote wie z.B. Online- Angebote verschreibungsfreier Arzneimittel durch eine Online-Apotheke (Fußnote).
8.3.2 Einzeleinfuhr
Gem. § 8 S.2 HWG ist die Werbung für das Beziehen bestimmter Arzneimittel im Wege der Einzeleinfuhr nach § 73 Abs.2 Nr.6a oder Abs.3 AMG unzulässig. Den Grund für die Unzulässigkeit stellt der grundsätzliche Verbringungsverbot für zulassungspflichtige und registrierungspflichtige Arzneimittel dar. Dieser ist in § 72 Abs.1 AMG geregelt. § 73 Abs.2 Nr.6a AMG sieht eine Ausnahme von diesem Verbot vor (Fußnote). Danach gilt Abs.1 nicht für Arzneimittel, die
- im Herkunftsland in den Verkehr gebracht werden dürfen und
- ohne gewerbs- oder berufsmäßige Vermittlung in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des EWR eingeführt werden.
Die Regelung gilt auch für Werbemaßnahmen gegenüber Apothekern (Fußnote). Weitere Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbringungsverbot des Abs.1 sind in § 73 Abs.3 AMG geregelt. Sie betreffen Fertigarzneimittel (Fußnote).
Die gesetzlich geregelten Ausnahmefälle müssen solche bleiben. Sie dürfen nicht durch werbliche Aktivitäten einen großen Umfang erreichen, sodass die nationalen arzneirechtlichen Zulassungsvorschriften ausgehebelt werden könnten. Um dies zu verhindern, verbietet § 8 S.2 HWG die Werbung der betroffenen Einzeleinfuhren. § 8 S.2 HWG sichert den Ausnahmecharakter der § 73 Abs.2 Nr.6a und Abs.3 AMG (Fußnote).
8.3.3 Ausnahme
§ 8 HWG regelt in S.3 sogleich die Ausnahme vom grundsätzlichen Werbeverbot. Die Ausnahme betrifft die Übersendung von Listen nicht zugelassener oder nicht registrierter Arzneimittel, deren Einfuhr aus einem anderen Mitgliedsstaat oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur ausnahmsweise zulässig ist. Die Übersendung solcher Listen an Apotheker oder Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke ist zulässig, soweit die Listen nur bestimmte Informationen über die Arzneimittel enthalten. Diese sind:
- die Bezeichnung des Arzneimittels
- die Packungsgrößen
- die Wirkstärke und
- der Preis
Übersendung solcher Listen enthält keine Informationen über die therapeutischen Wirkungen der in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittel. Die Listen sind nicht dazu geeignet, sich auf den Umfang der Einfuhr dieser Mittel auszuwirken und Ausnahmecharakter der Einfuhren zu unterlaufen (Fußnote).
Dieser Beitrag ist zitiert aus dem Buch „Werbung für Heilmittel“ von Monika Dibbelt, Rechtsanwältin und Carola Ritterbach, Rechtsanwältin und Irina Golubkov, wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-011-3.
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Rechtsanwältin Monika Dibbelt studierte Jura in Hamburg. Sie ist Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB und Geschäftsführerin der Standorte Bremen, Hamburg und Münster.
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Persönliches
Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht sowie den Fachanwaltskurs für Steuerrecht erfolgreich absolviert. Sie ist Mitglied im Norddeutschen Insolvenzforum e. V. und in der Bankrechtlichen Vereinigung e.V. Sie ist Autorin im Bonner Handbuch der Steuerberatung.
Sprachkenntnisse
- Englisch
- Französisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist überwiegend tätig in den Bereichen:
- Insolvenzrecht
mit den Schwerpunkten: - Verbraucherinsolvenzen und außergerichtliche Schuldenbereinigung
- Unternehmerinsolvenzen
- Unternehmensinsolvenzen
- Sanierungsberatung
- Selbständigkeit in der Insolvenz
- Restschuldbefreiung
- Insolvenzanfechtungen
- Haftungsinanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter von Organen einer insolventen Gesellschaft
- Steuerrecht
mit den Schwerpunkten: - Steuern in der Insolvenz
- Haftungsschuldner bei Steuerschulden
- Steuerstrafrecht
- Berufsrecht der freien Berufe
mit den Schwerpunkten: - Zulassung und Entziehung/Widerruf der Zulassung
- Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren und Prozessen
- Haftungsinanspruchnahmen
- Sozien- bzw. partnerschaftsrechtliche Streitigkeiten und Zusammensetzungen
- Vereinbare Tätigkeiten
-
-
- Gesellschaftsrecht
- Versicherungsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Gesellschaftsrecht
-
Veröffentlichungen
Im Insolvenzrecht:
-
Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013
Im Steuerrecht:
-
Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
-
Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
-
Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
Im Recht der freien Berufe:
-
Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
-
BeckOK Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA- Online-Kommentar, Autor(en): Volker Römermann, Tim Günther, Jan-Philipp Praß, Monika Dibbelt, Sabina Funke Gavilá, Herausgeber: Volker Römermann, Verlag C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2013
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Neue Regelungen bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und den Steuerberatergebühren, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XVIII, Ausgabe 6/2013
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Der Deal im Strafprozess und seine Bedeutung für Steuerberater, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XV – XIX, Ausgabe 5/2013
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Kanzleibriefbögen rechtskonform gestalten: Müssen Zweigstellen von Steuerberaterbüros angegeben werden?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VIII – XI, Ausgabe 4/2013
-
Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
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Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XIV, Ausgabe 2/2013
-
Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XIV, Ausgabe 1/2013
-
Tätigkeitsfeld Beirat/Aufsichtsrat - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 13), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 5/2012
-
Beratungsfeld Mediator - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 12), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 4/2012
-
Beratungsfeld Vermögensberatung und Anlageberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 11), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – IX, Ausgabe 3/2012
-
Beratungsfeld Finanzierungsberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 10), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – X, Ausgabe 2/2012
-
Beratungsfeld Altersversorgung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 9), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XI, Ausgabe 1/2012
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 8, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2011/2012
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 7, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – X, Ausgabe 7/2011
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater – Teil 6, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 6/2011
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 4, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XVI, Ausgabe 4/2011
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XIV, Ausgabe 3/2011
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Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V - XI, Ausgabe 2/2011
Im Gesellschaftsrecht:
-
PartG und PartG mbB – was bringt die neue Rechtsformvariante?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Herausgeber Volker Römermann/Monika Dibbelt, Verlag DATEV, Kompaktwissen für Berater, 1. Auflage September 2013
-
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
-
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
-
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012
-
Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG, Mittelstand und Recht, 3/2009
-
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
Sonstige:
- 40 Jahre Betriebsrentengesetz – betriebliche Altersversorgung, Dr. Maren Augustin, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-41-0
-
Das Widerrufsrecht, Harald Brennecke, Monika Dibbelt und Pascal Schöning, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-56-4
Monika Dibbelt arbeitet derzeit an mehreren Veröffentlichungen in ihren Tätigkeitsbereichen.
Seminare
Rechtsanwältin Monika Dibbelt bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare u.a. zu folgenden Themen an:
-
Insolvenzvenzprophylaxe – wirtschaftliche Krisen erkennen und effektive Maßnahmen einer erfolgreichen Fortführung
-
Steuerrechtliche Veranlagung durch Schuldner während des Insolvenzverfahrens
-
AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht

Rechtsanwältin Carola Ritterbach studierte Jura in Konstanz. Sie ist Rechtsanwältin bei Brennecke & Partner mbB am Standort Karlsruhe und Geschäftsführerin des Standortes Freiburg.
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.
Brennecke & Partner mbB Karlsruhe
Fechtstraße 4
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721 - 20 39 6-21
Fax: 0721 - 20 39 6-11
Mail: kontakt@fasp.de
Persönliches
Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Derzeit absolviert sie zudem den Fachanwaltskurs Steuerrecht.
Sprachkenntnisse
- Englisch
- Französisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist überwiegend tätig in den Bereichen:
-
-
- Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
mit den Schwerpunkten:- Kreditrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Bankvertragsrecht
- Bürgschaften
- Bankzulassungsrecht
- Leasingrecht
mit den Schwerpunkten:- Leasingvertragsrecht
- Leasingablösungen
- Steuerrecht
mit den Schwerpunkten:- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Steuern in der Insolvenz
- Vertragsrecht
- Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
-
Veröffentlichungen
Im Bank- und Leasingrecht:
-
Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
-
Kreditvertragsrecht, Carola Ritterbach und Alena Kehret, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
-
Kreditsicherheiten, Carola Ritterbach und Daria Lehmann, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
-
Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, Carola Ritterbach und Igor Ivanov, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
-
Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, Carola Ritterbach und Peter Lechner, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-30-4
-
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-25-0
Im Steuerrecht:
-
Erbschafts- und Schenkungssteuer, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-16-8
-
Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-39-7
-
Die Änderung von Steuerbescheiden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-46-5
-
Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
-
Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
- Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
Carola Ritterbach hat folgende Beiträge veröffentlicht, u.a.:
- Zinsen sparen durch Widerruf - Alte Immo-Darlehensverträge auf Ausstiegsmöglichkeiten überprüfen lassen, Der Sonntag, Nr. 31 vom 08.08.2014.
Seminare
Rechtsanwältin Carola Ritterbach bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare zu folgenden Themen an:
-
Vor- und Nachteile des Leasing
-
optimale Absicherung von gewerblichen Krediten
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Steuerhaftung des Geschäftsführers