Heilmittelwerbung – Teil 28 – Geld- und Naturalrabatte
Herausgeber / Autor(-en):
Monika Dibbelt Rechtsanwältin
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Mail: Dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Carola Ritterbach Rechtsanwältin
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8.2.5.2 § 7 Abs. 1 S.1 HS 2 Nr. 2: Geldrabatte und Naturalrabatte
Gem. Nr. 2 sind die Zuwendungen und sonstige Werbegaben zulässig, wenn sie in
- einem bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Geldbetrag (a) oder
- einer bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Menge (b)
gleicher Ware gewährt werden. Die Zuwendungen oder Werbegaben nach Nr.2 a) dürfen nicht für Arzneimittel gewährt werden, wenn sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes gelten. Nr.2 b) gilt nicht für Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist.
Die Regelung bezweckt die grundsätzliche Erlaubnis von Geldrabatte und Naturalrabatten auf allen Handelsstufen. Das bedeutet, dass auch Rabatte im Verhältnis zwischen Apotheken und Endverbrauchern erlaubt sein sollen (Fußnote). Dadurch soll der Preiswettbewerb zum Vorteil des Endverbrauchers intensiviert werden (Fußnote). Unter Rabatten sind prozentuale oder betragsmäßige Nachlässe auf den Normalpreis bzw. zusätzliche Mengen gleicher Ware zu verstehen (Fußnote). Sie können auch in Form eines Gutscheins für eine Erst- oder Folgebehandlung im Wert von bis 50 Euro gewährt werden (Fußnote). Keine Rabatte sind spezielle Preise für bestimmte Personen- bzw. Warengruppen (Fußnote) oder reine Werbegeschenke ohne Hauptware (Fußnote).
Sowohl Geldrabatte nach Nr.2a) als auch Naturalrabatte nach Nr.2 b) müssen bestimmt oder auf bestimmte Art zu berechnen sein. Das bedeutet, dass sie ohne Hilfsmittel zu errechnen sein können müssen (Fußnote). Naturalrabatte müssen zusätzlich „in gleicher Weise“ gewährt werden. Das heißt, dass nur die Ware gleicher Gattung und Qualität gewährt werden kann (Fußnote).
Die Gewährung von Geldrabatten ist nicht zulässig, wenn sie gegen Preisvorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt. Die Regelung betrifft auch ausländische Versandapotheken, Krankenhausapotheken und die Abgabe von Arzneimitteln mit bald ablaufender Haltbarkeitszeit (Fußnote). Die Einlösung von Gutscheinen bei der Bezahlung preisgebundener Arzneimittel ist deshalb unzulässig. Zulässig sind nur solche Prämien und Vorteile, die zum Erwerb nicht preisgebundener Artikel eingelöst werden können (Fußnote).
8.2.5.3 § 7 Abs.1 S.1 HS.2 Nr. 3: Handelsübliches Zubehör
Gem. Nr. 3 sind die Zuwendungen und Werbegaben zulässig, wenn sie nur in handelsüblichem Zubehör zur Ware oder in handelsüblichen Nebenleistungen bestehen. Als handelsüblich gilt insbesondere eine im Hinblick auf den Wert der Ware oder Leistung angemessene teilweise oder vollständige Erstattung oder Übernahme von Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Personalverkehrs. Die Fahrtkosten müssen im Zusammenhang mit dem Besuch des Geschäftslokals oder dem Ort der Erbringung der Leistung aufgewendet werden.
Die in der Vorschrift genannte Zuwendung in Form von Erstattung der Fahrkosten stellt lediglich ein Beispiel dar. Ob eine Zuwendung handelsüblich ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen (Fußnote) Handelsüblich ist eine solche Zuwendung, die sich nach allgemeiner Auffassung des Verkehrskreises im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten hält (Fußnote). Nebenleistungen sind Leistungen, die zusätzlich zur Hauptleistung unentgeltlich erbracht werden. Sie müssen nach der Verkehrsauffassung geeignet sein, die Hauptleistung zu ermöglichen oder zu fördern (Fußnote). Das sind z.B. die Hol- und Bringdienste für Laborleistungen, die Zustellung vgl. Zipfel von Medikamenten an hilfsbedürftige Personen oder kostenloser Kundenparkplatz (Fußnote).
Der Begriff des Zubehörs ist in § 97 BGB definiert. Zum Zubehör zählen nur bewegliche Sachen, die nicht Bestandteil der Hauptsache sind. Sie dienen dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache und stehen zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis (Fußnote).
8.2.5.4 § 7 Abs.1 S.1 HS.2 Nr. 4: Auskünfte und Ratsschläge
Gem. Nr. 4 sind Zuwendungen und sonstige Werbegaben zulässig, wenn sie in der Erteilung von Auskünften oder Ratschlägen bestehen. Der Verbraucher wird durch die Erteilung von Auskünften und Ratschlägen über das beworbene Produkt informiert. Auskünfte und Ratschläge dienen nicht nur der Werbung, sondern auch dem Verbraucherschutz. Sie stellen keine unsachliche Beeinflussung des Werbeadressaten dar (Fußnote). Es handelt sich um typische Leistungen von Apothekern (Fußnote).
Eine Auskunft ist eine Mitteilung über den Inhalt des erfragten Produktes. Die Mitteilung ist nur als eine Auskunft zu qualifizieren, wenn zuvor ein entsprechendes Verlangen seitens des Verbrauchers geäußert wurde. Liegt keine Aufforderung des Verbrauchers vor, sind die erteilten Angaben keine Auskünfte nach allgemeinem Sprachgebrauch (Fußnote). Die erteilten Angaben könnten allenfalls als Ratschläge qualifiziert werden. Letztere sind Empfehlungen für einen sachdienlichen und zweckmäßigen Gebrauch, die auch ohne Anlass erteilt werden können (Fußnote).
Dieser Beitrag ist zitiert aus dem Buch „Werbung für Heilmittel“ von Monika Dibbelt, Rechtsanwältin und Carola Ritterbach, Rechtsanwältin und Irina Golubkov, wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-011-3.
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Rechtsanwältin Monika Dibbelt studierte Jura in Hamburg. Sie ist Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB und Geschäftsführerin der Standorte Bremen, Hamburg und Münster.
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Persönliches
Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht sowie den Fachanwaltskurs für Steuerrecht erfolgreich absolviert. Sie ist Mitglied im Norddeutschen Insolvenzforum e. V. und in der Bankrechtlichen Vereinigung e.V. Sie ist Autorin im Bonner Handbuch der Steuerberatung.
Sprachkenntnisse
- Englisch
- Französisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist überwiegend tätig in den Bereichen:
- Insolvenzrecht
mit den Schwerpunkten: - Verbraucherinsolvenzen und außergerichtliche Schuldenbereinigung
- Unternehmerinsolvenzen
- Unternehmensinsolvenzen
- Sanierungsberatung
- Selbständigkeit in der Insolvenz
- Restschuldbefreiung
- Insolvenzanfechtungen
- Haftungsinanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter von Organen einer insolventen Gesellschaft
- Steuerrecht
mit den Schwerpunkten: - Steuern in der Insolvenz
- Haftungsschuldner bei Steuerschulden
- Steuerstrafrecht
- Berufsrecht der freien Berufe
mit den Schwerpunkten: - Zulassung und Entziehung/Widerruf der Zulassung
- Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren und Prozessen
- Haftungsinanspruchnahmen
- Sozien- bzw. partnerschaftsrechtliche Streitigkeiten und Zusammensetzungen
- Vereinbare Tätigkeiten
-
-
- Gesellschaftsrecht
- Versicherungsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Gesellschaftsrecht
-
Veröffentlichungen
Im Insolvenzrecht:
-
Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013
Im Steuerrecht:
-
Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
-
Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
-
Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
Im Recht der freien Berufe:
-
Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
-
BeckOK Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA- Online-Kommentar, Autor(en): Volker Römermann, Tim Günther, Jan-Philipp Praß, Monika Dibbelt, Sabina Funke Gavilá, Herausgeber: Volker Römermann, Verlag C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2013
-
Neue Regelungen bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und den Steuerberatergebühren, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XVIII, Ausgabe 6/2013
-
Der Deal im Strafprozess und seine Bedeutung für Steuerberater, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XV – XIX, Ausgabe 5/2013
-
Kanzleibriefbögen rechtskonform gestalten: Müssen Zweigstellen von Steuerberaterbüros angegeben werden?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VIII – XI, Ausgabe 4/2013
-
Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
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Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XIV, Ausgabe 2/2013
-
Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XIV, Ausgabe 1/2013
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Tätigkeitsfeld Beirat/Aufsichtsrat - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 13), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 5/2012
-
Beratungsfeld Mediator - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 12), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 4/2012
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Beratungsfeld Vermögensberatung und Anlageberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 11), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – IX, Ausgabe 3/2012
-
Beratungsfeld Finanzierungsberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 10), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – X, Ausgabe 2/2012
-
Beratungsfeld Altersversorgung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 9), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XI, Ausgabe 1/2012
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 8, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2011/2012
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 7, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – X, Ausgabe 7/2011
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater – Teil 6, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 6/2011
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Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 4, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XVI, Ausgabe 4/2011
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Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XIV, Ausgabe 3/2011
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Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V - XI, Ausgabe 2/2011
Im Gesellschaftsrecht:
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PartG und PartG mbB – was bringt die neue Rechtsformvariante?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Herausgeber Volker Römermann/Monika Dibbelt, Verlag DATEV, Kompaktwissen für Berater, 1. Auflage September 2013
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
-
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012
-
Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG, Mittelstand und Recht, 3/2009
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
Sonstige:
- 40 Jahre Betriebsrentengesetz – betriebliche Altersversorgung, Dr. Maren Augustin, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-41-0
-
Das Widerrufsrecht, Harald Brennecke, Monika Dibbelt und Pascal Schöning, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-56-4
Monika Dibbelt arbeitet derzeit an mehreren Veröffentlichungen in ihren Tätigkeitsbereichen.
Seminare
Rechtsanwältin Monika Dibbelt bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare u.a. zu folgenden Themen an:
-
Insolvenzvenzprophylaxe – wirtschaftliche Krisen erkennen und effektive Maßnahmen einer erfolgreichen Fortführung
-
Steuerrechtliche Veranlagung durch Schuldner während des Insolvenzverfahrens
-
AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht

Rechtsanwältin Carola Ritterbach studierte Jura in Konstanz. Sie ist Rechtsanwältin bei Brennecke & Partner mbB am Standort Karlsruhe und Geschäftsführerin des Standortes Freiburg.
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.
Brennecke & Partner mbB Karlsruhe
Fechtstraße 4
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721 - 20 39 6-21
Fax: 0721 - 20 39 6-11
Mail: kontakt@fasp.de
Persönliches
Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Derzeit absolviert sie zudem den Fachanwaltskurs Steuerrecht.
Sprachkenntnisse
- Englisch
- Französisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist überwiegend tätig in den Bereichen:
-
-
- Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
mit den Schwerpunkten:- Kreditrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Bankvertragsrecht
- Bürgschaften
- Bankzulassungsrecht
- Leasingrecht
mit den Schwerpunkten:- Leasingvertragsrecht
- Leasingablösungen
- Steuerrecht
mit den Schwerpunkten:- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Steuern in der Insolvenz
- Vertragsrecht
- Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
-
Veröffentlichungen
Im Bank- und Leasingrecht:
-
Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
-
Kreditvertragsrecht, Carola Ritterbach und Alena Kehret, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
-
Kreditsicherheiten, Carola Ritterbach und Daria Lehmann, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
-
Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, Carola Ritterbach und Igor Ivanov, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
-
Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, Carola Ritterbach und Peter Lechner, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-30-4
-
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-25-0
Im Steuerrecht:
-
Erbschafts- und Schenkungssteuer, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-16-8
-
Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-39-7
-
Die Änderung von Steuerbescheiden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-46-5
-
Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
-
Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
- Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
Carola Ritterbach hat folgende Beiträge veröffentlicht, u.a.:
- Zinsen sparen durch Widerruf - Alte Immo-Darlehensverträge auf Ausstiegsmöglichkeiten überprüfen lassen, Der Sonntag, Nr. 31 vom 08.08.2014.
Seminare
Rechtsanwältin Carola Ritterbach bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare zu folgenden Themen an:
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Vor- und Nachteile des Leasing
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optimale Absicherung von gewerblichen Krediten
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Steuerhaftung des Geschäftsführers