Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 37 – Falschangaben gemäß § 82 GmbHG
4.1.2 Falschangaben § 82 GmbHG
4.1.2.1 Allgemeines zu § 82 Abs. 1 GmbHG
Die Vorschrift normiert einen Straftatbestand für den Fall, dass der Geschäftsführer der GmbH falsche Angaben sowie unwahre oder verschleierte Äußerungen gegenüber dem Registergericht oder den Gläubigern abgibt.
Die Vorschrift dient zum einem dem Schutz vor Täuschungen und Irreführungen über wichtige Angelegenheiten der GmbH, zum anderen dem Schutz der aktuellen und der zukünftigen Gläubiger. Besonders mit Blick auf die Bedeutung des Handelsregisters und auf die wirtschaftlichen Folgen öffentlicher Mitteilungen über die GmbH sollen Irreführungen verhindert werden (Fußnote).
4.1.2.2 Straftatenkatalog von § 82 Abs. 1 GmbHG
Die Vorschrift stellt falsche Angaben (vgl. hierzu Kapitel 1.2) gegenüber dem Handelsregister unter Strafe. Dazu zählen:
- Gründungstäuschung nach § 82 Abs. 1 Nr. 1
falsche Angaben gegenüber dem Registergericht, die bei der Gründung zum Zweck der Eintragung in das Handelsregister gemacht werden, - Sachgründungstäuschung nach § 82 Abs. 1 Nr. 2
falsche Angaben im Sachgründungsbericht, - Kapitalerhöhungstäuschung nach § 82 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4
falsche Angaben bei der Erhöhung des Stammkapitals, - Eignungstäuschung nach § 82 Abs. 1 Nr. 5
falsche Angaben bei der Abgabe der Versicherung über die Eignung von Geschäftsführern und Liquidatoren
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht und Robin Bachmayer, Wirtschaftsjurist LL.B., mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-29-8.
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
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- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
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Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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