Die Limited in der Insolvenz - Teil 22 – Verstoß gegen Treue- und Sorgfaltspflichten
4.8. Verstoß gegen Treue- und Sorgfaltspflichten
Auch ein Verstoß gegen die Treue- und Sorgfaltspflichten kann eine persönliche Haftung eines Directors auslösen. Die Pflichten sind im Rahmen des Katalogs von 170 ff. CA 2006 festgelegt.
Die Treuepflicht (fiduciary duty) beinhaltet dabei verschiedene Vorgaben, z. B.:
- immer zu Gunsten der Gesellschaft handeln
- den Aufgabenbereich nicht zu überschreiten
- Befugnisse nur für den vorgeschriebenen Zweck verwenden
- Befugnisse redlich und im guten Glauben ausüben
- Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bei der Ausübung der Treuepflicht beachten
- keine Zweckentfremdung von Gesellschaftseigentum.
Ein Director darf nicht in einen Interessenkonflikt zwischen seinen Interessen und den Interessen der Gesellschaft geraten (Fußnote). Werden persönliche Bereicherungen aus einem Geschäft mit der Ltd. gezogen, hat der Director dies an die Ltd. zuzuführen (Fußnote).
Verstößt er gegen Treuepflichten, ist ein Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gemäß sec. 178 CA 2006 möglich. Zu beachten ist, dass der Director die Pflichten unter Missachtung seiner Sorgfaltspflichten verletzt haben muss. Die Pflichtverletzung des Directors wird dabei unter den Aspekten reasonable care, skill und diligence betrachtet. So sind u.a. der berufliche Hintergrund und die Berufserfahrung mit zu berücksichtigen (Fußnote). Ein Sorgfaltsmaßstab für Pflichtverletzungen kann zudem im Anstellungsvertrag mit der Limited individuell geregelt werden.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Die Limited in der Insolvenz“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-34-2.
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
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Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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