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Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 25 – Cash-Pooling

4.3.5 Cash-Pooling

4.3.5.1 Funktionsweise des Cash-Pooling

Cash-Pooling ist das Bündeln von Liquidität – i.d.R. durch die Muttergesellschaft- innerhalb eines Konzerns, um etwaige Engpässe von Liquidität bei den angeschlossenen Tochtergesellschaften auszugleichen und damit eine Insolvenz zu verhindern. Die Tochtergesellschaften vergeben ihre überschüssigen flüssigen Mittel als Darlehen an die Muttergesellschaft, die diese Liquiditäts-Mittel im Rahmen des Cash-Managements verwaltet.

Beispiel:
Die M-GmbH hat zwei Tochtergesellschaften, die T1-GmbH und die T2-GmbH. Die T1-GmbH und die T2-GmbH gewähren der M-GmbH ein Darlehen. Die Höhe des Darlehens entspricht dem jeweiligen Stammkapital der Tochtergesellschaften. Die M-GmbH verwaltet die Einlagen auf einem firmeneigenen Konto.

4.3.5.2 Rückzahlungsverbot beim Cash-Pooling

Werden die zur Gründung erforderlichen Einlagen der Tochtergesellschaften in den Cash-Pool der Muttergesellschaft eingebracht, so liegt hier auch nichts anderes vor, als eine konzerninterne Darlehensvergabe. Hier fehlt die freie Verfügbarkeit der Einlage, wenn diese auf ein gesellschaftsfremdes Konto überwiesen wird. Daran ändert sich nichts, wenn zur Umgehung die Einlage erst auf einem Zwischenkonto geparkt wird, um diese Einlage später in den Cash-Pool zu transferieren.
Solche Transaktionen von Einlagen unterliegen als verdeckte Sacheinlage nach § 19 Abs. 4 GmbHG bzw. § 27 Abs. 3 AktG dem Rückzahlungsverbot und werden regelmäßig im Rahmen einer Insolvenz zurückgefordert.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Gesellschaftsrecht in der Insolvenz“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht und Thomas Dörner, wissenschaftlicher Mitarbeiter, 1. Auflage 2014, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
Normen: § 19 GmbHG; § 27 AktG

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