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Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 19 - Die Haftung der GmbH-Gesellschafter in der Insolvenz

4. Kapitel - Die Haftung der GmbH-Gesellschafter in der Insolvenz

Dem Insolvenzverwalter steht bei der Insolvenz einer Kapitalgesellschaft eine Reihe von Ansprüchen gegenüber den Gesellschaftern zu. Diese Ansprüche des Inslvenzverwalters haben größtenteils ihren Ursprung aus Verletzungen der Gesellschafter gegen die Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften.
Diese Regeln bilden das Kapitalschutzsystem, welches auf einen Mindestschutz der Gläubiger ausgerichtet ist.
Ein Gesellschafter einer GmbH hat die geschuldete Einlage ordnungsgemäß und endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführung der Gesellschaft einzuzahlen (Kapitalaufbringung). Diese darf er für die Dauer des Bestehens der Gesellschaft nicht wieder entnehmen (Kapitalerhaltung).
Dennoch wird in der Praxis gegen diese Regeln oft verstoßen. So kann der Insolvenzverwalter beispielsweise Ansprüche gegen die Gesellschafter aus einer Unterbilanzhaftung oder einer nicht erfüllten Einlageverpflichtung geltend machen.
Die Darstellung der einschlägigen Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften, sowie die sich daraus ergebenden Haftungsansprüche für den Insolvenzverwalter stehen im Zentrum dieses Kapitels.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Gesellschaftsrecht in der Insolvenz“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Thomas Dörner, wissenschaftlicher Mitarbeiter, 1. Auflage 2014, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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