Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG – Teil 12 – Auswirkungen der Finanzkrise auf die Rechtsprechung
4. Erhöhte Bedeutung dieses Konflikts ab 2010 in der Rechtsprechung (Auswirkungen der Weltwirtschafts- und Bankenkrise auf die Wirtschaftlichkeit der überwiegenden Mehrheit von Publikumskommanditgesellschaften, Bildung professioneller Anlegervertretungsorganisationen)
Die allgemeine Finanzkrise 2008 und die darauf folgende Wirtschaftskrise haben in allen Staaten rund um den Globus für Aufsehen gesorgt. Viele Gesellschaften sind in eine überaus schwierige finanzielle Lage geraten, mit der Folge, dass über erhebliche Nachschüsse der Gesellschaft oder über Liquidation und Beendigung der Gesellschaft zu entscheiden war.
Streitigkeiten traten bei in wirtschaftlich schwieriger Lage befindlichen Gesellschaften naturgemäß besonders häufig auf. Hintergrund dieser Auseinandersetzungen war in der Praxis häufig der Versuch von in „Schutzgemeinschaften“ organisierten Anlegern, weitere Gesellschafter für ein gemeinsames Vorgehen zu gewinnen.
Bei der KG ist besonders zu berücksichtigen, dass wegen der nur beschränkten Haftung des Kommanditisten keine der Struktur immanente Schutzbedürftigkeit des Kommanditisten besteht, die die Herausgabe der Daten seiner Mitgesellschafter erzwingt. Die Haftung eines Kommanditisten ist im Außenverhältnis nach Leistung der Hafteinlage ausgeschlossen und im Innenverhältnis auf die Pflichteinlage begrenzt. Damit besteht im Regelfall kein existenzielles Interesse, mit den Mitgesellschaftern über die gewöhnlichen Gesellschafterversammlungen hinaus in Kontakt zu treten.
In der Krise jedoch kann, wegen des schützenswertes Interesses, die Kommanditeinlage durch geeignete Gesellschafterbeschlüsse wertmäßig retten zu wollen, eine Kommunikation mit den Mitgesellschaftern erforderlich werden.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-28-1.
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Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
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