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Die Limited in der Insolvenz - Teil 12 – Wirkung der Verfahrenseröffnung

2.10. Wirkung der Verfahrenseröffnung

Eine Limited wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst und durch den Insolvenzverwalter abgewickelt (Fußnote).

Dazu gehört u.a.:
- Beschlag des Vermögens des Insolvenzschuldners
- Der Insolvenzverwalter erhält das Verfügungs- und Verwaltungsrecht.
- Der Entzug der Verfügungsgewalt. Der Entzug muss öffentlich bekannt gemacht werden.
- Bekanntmachung des Eröffnungsbeschluss auch in den Mitgliedsstaaten, in denen sich Niederlassungen der Limited befinden.
- Unwirksamkeit aller Verfügungen, die die Insolvenzmasse betreffen und die ein Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens trifft.
- Geltendmachung von Forderungen der Gläubiger nur nach den Vorschriften des Insolvenzverfahrens.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Die Limited in der Insolvenz“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-34-2.


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Stand: Mai 2026



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