Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 08 - Frankreich Teil 3
2.2.5.3.2. Entscheidung der Kommission
2.2.5.3.2.1. Unzulässigkeit des Antrags
Innerhalb von 6 Monaten muss die Kommission entscheiden, ob der Fall im außergerichtlichen Verfahren beigelegt oder sofort dem gerichtlichen Verfahren zugeführt werden soll. Erklärt die Kommission den Antrag für unzulässig, kann der Schuldner diese Entscheidung in einer zweiwöchigen Frist vor dem Vollstreckungsrichter beanstanden.
2.2.5.3.2.2. Zulässigkeit des Antrags
2.2.5.3.2.2.1. Schuldenbereinigungsplan
Wenn der Antrag an die Kommission für zulässig erklärt wird, muss die Kommission, nachdem sie die Liste der Gläubiger aufgestellt bzw. überprüft hat, zuerst versuchen, eine Schlichtung zwischen Schuldner und Gläubiger herbeizuführen und im gütlichen Einvernehmen einen Schuldenbereinigungsplan auszuarbeiten. Solcher Plan gilt als Vertrag zwischen den Parteien und der Schuldner muss dessen Bedingungen erfüllen. Die maximale Laufzeit wurde auf 10 Jahre verlängert.
2.2.5.3.2.2.2. Sanierungsmaßnahmen
Stellt die Kommission fest, dass es nicht möglich ist, einen Schuldnerbereinigungsplan auszuarbeiten,1 kann der Schuldner die Kommission bitten, bestimmte Sanierungsempfehlungen (Maßnahmen) vorzuschlagen. Nach Ablauf einer bestimmten Frist übermittelt die Kommission dem Insolvenzrichter, der als Organ zur Überprüfung der Maßnahmen der Kommission zuständig ist, die Liste der Maßnahmen, die sie vorschlägt, damit diese Maßnahmen vollstreckbar erklärt werden.2 Die Entscheidung der Kommission wird durch den Richter nach Überprüfung mit Rechtskraft versehen und ist dann für die beteiligten Gläubiger verbindlich.3
2.2.5.3.2.2.3. Restschuldbefreiungsverfahren
Wenn die Kommission zu dem Ergebnis kommt, dass die wirtschaftliche Situation des Schuldners unheilbar ist und die Schuldenbereinigung langfristig weder durch Stundung oder Ratenzahlung, noch durch Teilerlass erwartet werden kann, hat sie die Möglichkeit, beim zuständigen Vollstreckungsrichter das Schuldenbereinigungsverfahren zu beantragen.4
Ablauf des Verfahrens
Wenn der Vollstreckungsrichter davon ausgeht, dass der Schuldner redlich ist und seine Situation aussichtslos ist, eröffnet er ein Verfahren auf Restschuldbefreiung. Dazu erklärt er die Liquidierung des Schuldnervermögens und ernennt einen Liquidator (vergleichbar dem deutschen Treuhänder). Das Schuldnervermögen wird verwertet und der Erlös wird an die Gläubiger verteilt. Wenn der Erlös nicht zur vollständigen Befriedigung ausreicht, beschließt das Gericht die Einstellung des Verfahrens wegen Unzulänglichkeit der Masse, was zur Restschuldbefreiung hinsichtlich aller nicht beruflichen Schulden führt.5 Diese Folge ist allerdings nicht zwingend.
Ausnahmsweise kann der Richter, wenn er davon überzeugt ist, dass die wirtschaftliche Situation des Schuldners nicht unheilbar ist, auch die Liquidation ablehnen und einen Schuldenbereinigungsplan errichten, der ähnlich wie der Plan der Kommission eine Dauer von maximal 10 Jahren vorsehen kann.6
Schuldner, der eine Restschuldbefreiung erlangt hat, wird für die Dauer von 8 Jahren im Schuldnerverzeichnis der Banque de France aufgeführt.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Ein Vergleich der Insolvenzordnungen der Länder der EU" von Harald Brennecke und Eva Otépková, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-05-2.
1 Wiesel, J.: Präsentation: Insolvenztourismus ins Elsass: Lohnt die Reise?, Verbraucherinsolvenzveranstaltung in Freiburg, den 5. September 2008, S. 25.
2 Wiesel, J.: Präsentation: Insolvenztourismus ins Elsass: Lohnt die Reise?, Verbraucherinsolvenzveranstaltung in Freiburg, den 5. September 2008, S. 28.
3 Lohnt die Flucht nach Frankreich wirklich?, Nr.1, 2007, S. 5.
4 http://www.klima-vigier.com/fr/handelsrecht-frankreich- /insolvenzverfahren-und-restschuldbefreiung-in-frankreich.html.
5 http://www.klima-vigier.com/fr/handelsrecht-frankreich- /insolvenzverfahren-und-restschuldbefreiung-in-frankreich.html.
6 http://www.klima-vigier.com/fr/handelsrecht-frankreich- /insolvenzverfahren-und-restschuldbefreiung-in-frankreich.html.

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Stand: Mai 2026
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