Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 09-2 Vertragliche Haftung
9.3. Vertragliche Haftung
Eine vertragliche Haftung kann sich innerhalb der Vertragslaufzeit sowohl für den Franchisegeber (9.3.1.), als auch für den Franchisenehmer (9.3.2.) ergeben.
9.3.1. Vertragliche Haftung des Franchisegebers
Eine vertragliche Haftung des Franchisegebers kommt dann in Betracht, wenn dieser gegen eine vertragliche Pflicht verstößt und dadurch ein Schaden beim Franchisenehmer entsteht. Eine Haftung kann sich sowohl durch einen Verstoß gegen die Hauptpflicht, als auch durch einen Verstoß gegen die Nebenpflichten ergeben – abzustellen ist hierbei allein auf die Pflichtverletzung.
Beispiel 79: Vertragliche Haftung des Franchisegebers
Franchisegeber G schließt mit N einen Franchisevertrag ab. Da G jedoch nicht rechtzeitig seiner Pflicht nachkam, die Geschäftsräume des N mit dem benötigten Computersystem auszustatten, muss N die Eröffnung seines Betriebes auf unbestimmte Zeit verschieben. N entstehen durch diese Verschiebung hohe Kosten. Trotz des Schadens möchte N am Vertrag festhalten, verlangt von G jedoch den Schaden ersetzt. In diesem Fall macht N einen Schadenersatz neben der Leistung geltend.Da der Schaden durch eine Verletzung der vertraglichen Pflichten entstanden ist, handelt es sich um eine vertragliche Haftung des Franchisegebers.
9.3.2. Vertragliche Haftung des Franchisenehmers
Die vertragliche Haftung des Franchisenehmers entspricht im Wesentlichen der vertraglichen Haftpflicht des Franchisegebers. Sie entsteht durch eine vertragliche Pflichtverletzung mit Schadensfolge.
Beispiel 80: Vertragliche Haftung des Franchisenehmers
In Betracht kommen hierbei ganz besonders Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung der Franchisegebühren, gegen die Pflicht zur Systemtreue, gegen die Geheimhaltungspflicht oder Verstöße gegen einen Gebietsschutz.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising" von Harald Brennecke und Christian Metzger, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-15-1.

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Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Christian Metzger
wissenschaftlicher Mitarbeiter
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Stand: Mai 2026
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