Wie gestaltet man das eigene Testament richtig?
Nur die wenigsten Bundesbürger sorgen mit einer letztwilligen Verfügung (Testament) vor. Ein fehlendes oder nicht klar formuliertes Testament führt häufig zu Situationen, die keinesfalls im Sinne des Erblassers und der Angehörigen sind. Die Aufteilung des Erbes wird damit allein den Vorgaben des Gesetzgebers überlassen.
Eine vernünftige Nachlassplanung ist unumgänglich, gerade wenn mehrere Erben bedacht werden sollen. Jeder kann rechtzeitig mit der Errichtung eines Testaments klare Verhältnisse schaffen. Es gibt zwei unterschiedliche Formen des Testaments: das notarielle und das privatschriftliche Testament. Jeder kann selbst entscheiden, ob er ein privatschriftliches oder ein notarielles Testament errichten möchte.
Das privatschriftliche Testament muss man selbst mit der Hand niederschreiben und unterschreiben. Von dieser strengen Formvorschrift gibt es keine Ausnahme. Maschinengeschriebene oder eigenhändig zwar geschriebene, aber nicht unterschriebene Testamente sind unwirksam. Es gilt dann die gesetzliche Erbfolge oder, wenn der Erblasser früher ein formgültiges und noch nicht vernichtetes oder widerrufenes Testament errichtet hatte, dieses frühere Testament.
Bei der Errichtung kann man jedes Schreibmittel heranziehen: Tinte, Kugelschreiber oder Bleistift. Die Unterschrift vollzieht man zweckmäßigerweise mit Vor- und Zunamen. Als Unterschrift gilt aber auch z.B. ,,Euer Vater``. Ort und Datum sollten angeführt werden, ihr Fehlen führt allerdings nicht zur Ungültigkeit.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Testaments sollte zunächst folgendes beachtet werden: Um sich darüber im klaren zu werden, wie die genauen Vermögensverhältnisse aussehen und wer was bekommen soll, sollte man zunächst detailliert die Vermögenswerte sowie bisher getroffene Verfügungen auflisten. Möchte man mehrere Personen als Erben einsetzten, bilden diese eine sog. Erbengemeinschaft. Da die Erben nur gemeinsam über den Nachlass verfügen können, birgt eine solche Konstellation in vielen Fällen Konfliktpotenzial. Mit einem geschickt gestalteten Testament kann man die Probleme der Erbengemeinschaft jedoch entschärfen und unnötigen Streit vermeiden. Hierzu dienen die Gestaltungsformen der Teilungsanordnung, des Vorausvermächtnisses oder Vermächtnis.
Der Vorteil des privatschriftlichen Testaments vor dem öffentlichen Testament kann darin liegen, dass man sich erst einmal einen Entwurf erstellen kann, diesen überdenkt und überschläft. Man kann Abänderungen, Streichungen, Ergänzungen und Neuabfassungen zu jeder Zeit vornehmen, wenn die Zeiten, die Verhältnisse oder die persönlichen Meinungen sich geändert haben sollten.
Wichtig: Ein öffentliches wie ein privatschriftliches Testament kann jederzeit problemlos widerrufen, geändert oder ergänzt werden.
Das öffentliche Testament wird von einem Notar errichtet. Der Vorteil des öffentlichen Testaments vor dem privatschriftlichen Testament besteht darin, dass einem jegliche Schreibarbeit in Form einer handschriftlichen Niederschrift erspart bleibt. Die Niederschrift erfolgt durch den Notar. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dem Notar den maschinenschriftlich niedergelegten testamentarischen Willen, den man selbst getippt hat oder sich durch einen Dritten hat tippen lassen, offen oder in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben. Der Notar fertigt dann darüber ein Protokoll an, so dass auch dadurch ein wirksames öffentliches Testament zustande kommt.
Bedeutsam ist auch der Umstand, dass das öffentliche Testament nie verloren gehen kann. Im Fall des privatschriftlichen Testaments kann dies dadurch verhindert werden, indem man es in amtliche Verwahrung gibt oder mehreren Personen mitteilt, wo es aufbewahrt wird.
Wer sein Testament selbst erstellt, sollte sich unabhängig von der Testamentsform - privatschriftlich oder öffentlich – eines kompetenten juristischen Beraters bedienen. In einem eingehenden Gespräch kann dann sowohl die Zweckmäßigkeit seiner Vorstellungen als auch deren juristische Durchsetzbarkeit erörtert werden. Die Wahl der Testamentsgestaltung ist vor allem stark von der jeweiligen Familiensituation und den Vermögensverhältnissen abhängig. Um im individuellen Fall auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten die optimale Lösung zu finden, sollte man sich beim Erstellen eines Testaments auf jeden Fall beraten lassen.
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Stand: Dezember 2025
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