Widerspruch - Reaktionen und Vorgehensweise
Wird eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (Fußnote) zum deutschen Markenregister angemeldet, läuft nach Veröffentlichung der Eintragung im Markenblatt die dreimonatige Widerspruchsfrist. Damit soll allen Inhabern von Marken mit älteren Rechten die Möglichkeit gegeben werden, im Falle einer Kollision frühzeitig die Angelegenheit mit dem Neuanmelder zu klären.
Oft versuchen auch die Inhaber älterer Rechte die Sache zunächst ohne Widerspruch direkt mit dem Neuanmelder zu klären, da sie die Widerspruchsgebühr von 120 EUR sparen wollen und das Widerspruchsverfahren sich je nach dem sehr in die Länge ziehen kann. Hier können sich die Parteien dann frei einigen. Zum Teil verzichtet der Anmelder auf bestimmte Waren- oder Dienstleistungsbereiche oder man einigt sich für bestimmte Nutzungen auf eine Lizenzgebühr oder eine Nichtangriffsvereinbarung.
Erhebt der Inhaber älterer Rechte doch Widerspruch, fordert das DPMA den Neuanmelder zu einer Stellungnahme binnen zwei Monaten auf und entscheidet darüber, ob tatsächlich eine Kollision vorliegt oder nicht. Dieses Verfahren sollte, soweit die Situation nicht völlig aussichtslos ist auch durchgeführt werden. Denn dem Neuanmelder entstehen dadurch außer möglichen Anwaltskosten in aller Regel keine weiteren Kosten und die Situation ist anschließend, soweit kein Rechtsmittel eingelegt wird, amtlich geklärt.
Neben dem Argument, dass entweder das Kennzeichen selbst und/oder die Waren- oder Dienstleistungsklassen nicht ähnlich sind oder sich daraus wenigstens keine Verwechslungsgefahr ergibt, sollte auch immer geprüft werden, ob der Gegner seine Marke in den geltend gemachten Bereichen überhaupt benutzt. Denn um den Markenschutz einer Marke zu erhalten muss ab fünf Jahren nach der Anmeldung in den reservierten Branchenbereichen auch tatsächlich genutzt werden. Dies hat der Markeninhaber im Streitfall auch zu beweisen. Gelingt dieser Beweis nicht, muss er seine eigene Marke, mit der er den Widerspruch gegen die neu angemeldete Marke begründet hat löschen lassen.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025
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