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Wettbewerbsverbot für GmbH Gesellschafter kann sittenwidrig sein

Grundsätzlich besteht für GmbH-Gesellschafter (anders als für OHG-Gesellschafter) kein (gesetzliches) Wettbewerbsverbot gegenüber ihrer Gesellschaft. Ein solches Wettbewerbsverbot muss im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden. Doch auch ein gesellschaftsvertraglich verankertes Wettbewerbsverbot ist nicht immer wirksam. Es kann gegen § 1 GWB verstossen und in der Folge sittenwidrig und damit nichtig sein. Dies kann insbesondere dann gelten, wenn das Wettbewerbsverbot lediglich dazu dienen soll, der Gesellschaft Konkurrenz zu ersparen. Derartig ausgeprägte Wettbewerbsverbote sind nur zulässig, wenn sie sich gegen Mehrheitsgesellschafter oder geschäftsführende Gesellschafter richten. Zulässig sind Wettbewerbsverbote auch, soweit sie die Wahrung von Geschäftschancen betreffen. Geschäftschancen, von denen ein Gesellschafter nur aufgrund seiner Gesellschafterstellung Kenntnis erlangt, darf er in anderen Firmen nicht verwenden. Sofern sich eine GmbH mit dem Wettbewerbsverbot allerdings Konkurrenz von Gesellschaftern ersparen will, die mangels Gesellschaftsanteilsmehrheit und Geschäftsführungsbefugnis keinen prägenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können, kann dies gegen die kartellrechtlichen Vorschriften des GWB verstossen. Dies wird jedoch stets im Einzelfall zu prüfen sein.

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Stand: August 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

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