Vereinspraxis im Sozialversicherungsrecht - Beschäftigte im Verein: Teil 2.4 Arbeitslosenversicherung für den Vorstand


2.4. Beschäftigte im Verein: Arbeitslosenversicherung für den Vorstand

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III sind Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft in Beschäftigung für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, soweit es die Arbeitslosenversicherung betrifft, nicht beitragspflichtig. Nach dem oben bereits angeführten Urteil des BSG unterliegen Vorstandsmitglieder von Vereinen, die für den Verein gegen Arbeitsentgelt tätig sind, als Beschäftigte nicht nur der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, sondern auch der Arbeitslosenversicherung. Eine entsprechende Anwendung des § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III scheidet auch hier aus.


Auszug aus dem Buch „ Der Verein als Arbeitgeber – Vereinspraxis im Arbeit-, Sozial-, und Lohnsteuerrecht und Personalwesen“ von Marc Wandersleben und Isabell Hartung, Verlag Mittelstand und Recht, 2008



Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 2008/05


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Gesellschaftsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke

Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosGesellschaftsrechtVereinVorstand
RechtsinfosArbeitsrechtArbeitnehmereigenschaft
RechtsinfosArbeitsrechtVergütungAbzüge
RechtsinfosGesellschaftsrechtGesellschaftsformen
RechtsinfosGesellschaftsrechtAktiengesellschaftVorstand
RechtsinfosVersicherungsrechtLebensversicherung