Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Arbeitnehmereigenschaft

In vielen Branchen stellt sich für den Unternehmer die Frage, ob die Tätigkeit von Mitarbeitern als freiberuflich oder als sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer einzustufen ist. Die Beantwortung dieser Frage hat erhebliche rechtliche und finanzielle Auswirkungen.

Für den Fall, dass keine Selbständigkeit vorliegt, ist der Auftraggeber zur Zahlung sämtlicher Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet. Und das schlimmstenfalls auch für zurückliegende Jahre. Diese Zahlungsverpflichtungen können dabei ganz erheblichen Größenordnungen annehmen und führen nicht selten dazu, dass ein Unternehmen in massive wirtschaftliche Probleme gerät. Es ist daher wichtig, zu wissen, wann die Voraussetzungen der Selbstsändigkeit vorliegen und wann man als Arbeitnehmer nach dem Gesetz behandelt wird.

In den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen finden Sie viele wichtige Hinweise zu diesem Thema.

 



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Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

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Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke