Übereilt abgeschlossene Versicherungen jetzt noch widerrufen

Zum 01.01.2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet viele Verbraucherfreundliche Neuerungen. Wer zum Schluss des Jahres 2007 übereilt und damit unüberlegt noch eine Versicherung abgeschlossen hat, und damit unter Umständen nicht von den gesetzlichen Neuerungen profitiert, kann jetzt noch den Vertrag widerrufen.

Die Gesetzesnovelle gewährt den Versicherten viele Vorteile. Neben höheren Leistungen aus Lebensversicherungen, Offenlegung von Provisionen garantiert die Gesetzesneuerung durch den Wegfall des sog „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ eine kulantere Schadensregulierung.

Wer von diesen Neuerungen profitieren will, kann den Ende 2007 abgeschlossenen Vertrag jetzt noch widerrufen. Die Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Bei Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherung liegt diese Frist sogar bei 30 Tagen.

Wichtig ist, dass die Frist nur zu Laufen beginnt, wenn der Verbraucher die Police und alle weiteren Verbraucherinformationen erhalten hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


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Stand: Januar 2008


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Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

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