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Restschuldbefreiung: Einleitung

Restschuldbefreiung und Insolvenz

Die Restschuldbefreiung ist ein Ziel des Insolvenzverfahrens (Fußnote). Das Insolvenzverfahren teilt sich in das ,,eigentliche`` Insolvenzverfahren und die nachfolgende Wohlverhaltensperiode. Im ,,eigentlichen`` Insolvenzverfahren werden die vorhandenen Vermögenswerte an die Gläubiger verteilt. Die anschließende Wohlverhaltensperiode, die sechs Jahre abzüglich der Dauer des eigentlichen Insolvenzverfahrens dauert, dient der weiteren Befriedigung der Gläubiger aus dem pfändbaren Teil des laufenden Einkommens. Hat der Schuldner während Insolvenz und Wohlverhaltensperiode alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllt, wird ihm Restschuldbefreiung erteilt: er erhält eine Einrede gegen die weitere Durchsetzung (Vollstreckung) der Insolvenzschulden, die im Insolvenzverfahren und in der Wohlverhaltensperiode durch die Vermögensverteilung und Einkommenspfändung nicht getilgt wurden. Ein Insolvenzverfahren ist daher auch ohne Restschuldbefreiung (Fußnote) möglich. Restschuldbefreiung erfordert jedoch immer ein Insolvenzverfahren (Fußnote). Restschuldbefreiung kann im Regelinsolvenzverfahren wie im Verbraucherinsolvenzverfahren erreicht werden. Eine Zustimmung der betroffenen Gläubiger zur Restschuldbefreiung ist nicht erforderlich. Die Restschuldbefreiung umfasst nur die Insolvenzschulden – während des Insolvenzverfahrens neu aufgebaute Schulden bleiben bestehen. Ebenso sind einige Insolvenzschulden von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Bis hierher ist das so allgemein wie einfach. Im Einzelnen wird es dann doch ein wenig komplizierter.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Restschuldbefreiung - Schuldenabbau durch Insolvenz (Chancen und Risiken der Restschuldbefreiung)" von Harald Brennecke und Markus Jauch, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 3-939384-00-3, ISBN ab 01.01.2007: 978-3-939384-00-7.


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Stand: Juli 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
Normen: § 1 Satz 2 InsO

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