Rechtsinfos/WEG-Recht/Eigentümergemeinschaft/Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung regelt das Verhältnis der Wohungseigentümer untereinander. Sie hat eine ähnliche Bedeutung wie ein Gesellschaftsvertrag. Sie kann Regeln festlegen, die z.B. die Nutzung des Wohn- oder Teileigentums oder die Beteiligung an gemeinsamen Kosten und Lasten bestimmen. Sie enthält die Grundlagen für all das, was die Wohnungseigentümer untereinander zu beachten haben.