Unter Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigenums fallen alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, den Zustand der im Gemeinschaftseigentum stehenden Einrichtungen und Anlagen zu erhalten, den früheren Zustand wiederherzustellen oder erstmals einen mangelfreien Zustand zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung erbringen können.