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Rechtsinfos/Vergaberecht/Vergabeverfahren

Die Grundsätze, welche bei einem Vergabeverfahren zu beachten sind, sind in § 97 GWB zu Grunde gelegt. Nach § 97 I GWB gilt das Wettbewerbs- und Transparenzgebot. D.h. es muss für breite Teile der Wirtschaft eine Beteiligungsmöglichkeit an den Vergabeentscheidungen geben und nicht nur für einzelne Unternehmen mit einer Ausschlusswirkung gegen andere.

Das Transparenzgebot gebietet, dass eine ausreichende Bestimmtheit der Ausschreibung von vornherein gegeben ist sowie eine vollständige Dokumentation des Vergabeverfahrens erfolgt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Unternehmen eine gleiche Chance haben und nicht einzelne Unternehmen sich durch Wissensvorsprünge einen Vorteil verschaffen können.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 

 

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