Rechtsinfos/Immobilienrecht/Grundstücksrecht/Erbbaurecht



Erbaurecht
 
Polen: Ewiger Erbniessbrauch
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Immobilienrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Portrait Michael-Kaiser


Michael Kaiser beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Rechtsfragen des Immobilienrechts. Er prüft Immobilienkaufverträge, Grundstücksverträge, begleitet Bauvorhaben und vertritt bei Streitigkeiten um Bauleistungen.


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter:
Mail:kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28