Rechtsinfos/IT-Recht/EVB-IT
Für die Erbringung von IT-Leistungen für die öffentliche Hand waren die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) wenig hilfreich. Daher wurden seit 1972 nach und nach insgesamt sieben Vertragstypen der "Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Datenverarbeitungsleistungen (BVB)" als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten eingeführt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.