Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil IV: Schutzbereich des § 851 d ZPO - Steuerlich gefördertes Altersvorsorgevermögen

Im Rahmen des erweiterten Pfändungsschutzes für die private Altersvorsorge werden entsprechend § 851d ZPO sind auch Ansprüche auf monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen geschützt. Auch diese Vorsorgearten sind jetzt nur wie Arbeitseinkommen pfändbar.

§ 851d ZPO erfasst laufende Leistungen aus einem Altersvorsorgevermögen im Sinne der §§ 10a, 79ff. EStG (Fußnote), unabhängig davon, ob das Vermögen in Form einer Rentenversicherung oder in Form eines Bank- oder Fondssparplans angelegt wurde. Gleichfalls werden Rentenzahlungen aus einer Basisrentenversicherung im Sinne des § 10 Absatz Nr. 2 b EStG (Fußnote) unter § 851d ZPO fallen.

Bei Arbeitnehmern waren Rentenansprüche aus versicherungsförmigen Riester- und Rürup-Verträgen bereits nach § 850 Absatz 3 b ZPO wie Arbeitseinkommen vor Pfändungen geschützt. Für Ansprüche von Arbeitnehmern auf laufende Leistungen aus Auszahlungsplänen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nr. 4 AltZertG gilt § 850 Absatz 1 b ZPO nicht. Riester- und Rürup-Verträge erfüllen in der Regel auch nicht die Anforderungen des § 851c Absatz 1 ZPO. Bei derartigen Verträgen wird die Verwendung des Vorsorgekapitals für eine lebenslange Altersversorgung durch die Vorschriften der § 1 Absatz 1 Nrn. 2, 4 AltZertG, § 10 Absatz 1 Nr. 2 b EStG gesichert.

Der Pfändungsschutz nach § 851d ZPO gilt nur für laufende Leistungen. Als laufende Leistungen gelten gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 4 AltZertG auch Sammelzahlungen, sofern nicht mehr als zwölf Monatsleistungen zusammengefasst werden. Nicht geschützt sind dagegen nach § 1 Absatz 1 Nr. 4 AltZertG einmalige Kapitalauszahlungen oder Abfindungen.

Bei der Riester-Rente (Fußnote) sind das Altersvorsorgevermögen und seine Erträge nach § 97 S. 1 EStG nicht übertragbar und damit gemäß § 851 Absatz 1 ZPO nicht pfändbar. Bei der Rürup-Rente besteht dagegen nach wie vor kein unmittelbarer Pfändungsschutz für das angesparte Deckungskapital. Dieses ist aber dadurch mittelbar vor einer uneingeschränkten Pfändung geschützt, dass nach § 165 Absatz 3 1 VVG das Recht des Versicherungsnehmers zur vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags ausgeschlossen ist.


 

Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches

Links zu allen Beiträgen der Serie Pfändungsschutz Altersvorsorge

Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Juli 2007


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

 

Normen: § 165 VVG, §§ 851, 851 c, 851 d ZPO

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosInsolvenzrechtZwangsvollstreckung
RechtsinfosBankrechtKapitalanlagerecht
RechtsinfosSteuerrechtEinkommensteuer
RechtsinfosBankrechtKapitalmarktrecht
RechtsinfosVersicherungsrechtVorsorgeRentenversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtVersicherungsgeschäftVersicherungsvertrag
RechtsinfosVersicherungsrechtLebensversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtRentenversicherung