Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil III: Pfändungsschutz gemäß § 851 c ZPO für Vorsorgekapital
Pfändungsschutz für Vorsorgekapital
Im Rahmen des erweiterten Pfändungsschutzes für die private Altersvorsorge wird entsprechend § 851c II ZPO auch das Kapital vor dem Zugriff der Vollstreckungsgläubiger geschützt, das der Schuldner auf der Grundlage eines (den Anforderungen des § 851c I ZPO) entsprechenden Vorsorgevertrags anspart. Dies allerdings nur in dem Umfang, in dem es für die spätere Zahlung einer Rente in Höhe der Pfändungsfreigrenze benötigt wird.
Die Höhe des hierfür erforderlichen und damit unpfändbaren Vorsorgekapitals wurde vom Gesetzgeber aus Praktikabilitätsgründen pauschaliert.
Nach § 851c II 1, 2 ZPO darf der Schuldner zur Zeit
- Vom 18. bis zum vollendeten 29. Lebensjahr 2000 Euro
- Vom 30. bis zum vollendeten 39. Lebensjahr 4000 Euro
- Vom 40. bis zum vollendeten 47. Lebensjahr 4500 Euro
- Vom 48. bis zum vollendeten 53. Lebensjahr 6000 Euro
- Vom 54. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 8000 Euro
- Vom 60. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr 9000 Euro jährlich
pfändungsfrei ansammeln. Die pfändungsfreie Höchstsumme wurde liegt derzeit € 238.000,-.
Die Staffelung nach Lebensalter soll dem Umstand Rechnung tragen, dass ein junger Schuldner noch länger Zeit hat, das für die Sicherung seines Existenzminimums im Alter erforderliche Kapital anzusammeln. Die aktuellen Werte werden durch den Gesetzgeber regelmäßig überprüft und angepasst. Nach § 851c Absatz 3 in Verbindung mit § 850e Nrn. 2, 2a ZPO sind mehrere Kapitalbeträge, zur Ermittlung des pfändungsfreien Vorsorgekapitals zusammenzurechnen.
Ein über das notwendige und deshalb pfändungsfreie Deckungskapital hinausgehender Rückkaufswert unterliegt, dem Zugriff der Vollstreckungsgläubiger.
Auch hier sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob bestehende Versicherungen nach dem neu eingeführten § 173 VVG in Verträge umgewandelt werden können, die dem § 851 c ZPO entsprechen um Pfändungsschutz zu erlangen.
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Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, der Fachhochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und an der University of Stellenbosch/Südafrika. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin in Hamburg tätig, seit Januar 2007 Partnerin bei Brennecke & Partner. Frau Dr. Augustin ist geschäftsführende Partnerin von Brennecke & Partner sowie Geschäftsführerin des Standorts Hamburg.
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Persönliches
Dr. Maren Augustin ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und seit 2002 in diesem Bereich tätig, davon bis einschließlich 2005 in der Insolvenzverwaltung.
Das Referendariat absolvierte Maren Augustin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen u.a. an der Verwaltungshochschule Speyer, der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in Berlin und der Pressekammer des Landgerichts Hamburg.
Den Doktortitel erwarb sie an der Universität Hamburg mit einer Promotion bei Prof. Dr. Ingo von Münch über die Entwicklung des Völkerstrafrechts. 2000 bis 2001 erweiterte sie ihre Kenntnisse im Internationalen Recht mit einem Masterstudiengang an der Universität Stellenbosch/Südafrika. Seit 2002 war sie in einer überregionalen Insolvenzverwalterkanzlei tätig und betreute dort überwiegend Firmen- und Verbraucherinsolvenzverfahren sowie arbeitsrechtliche Mandate.
Frau Dr. Augustin hat im Jahr 2005 erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht abgeschlossen.
Sprachkenntnisse
- Englisch
- Französisch (Grundkenntnisse)
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin ist überwiegend tätig in den Bereichen:
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Insolvenzrecht
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Arbeitsrecht
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Gesellschaftsrecht
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Darüber hinaus liegen ihre Interessen in den Bereichen
- Internationales Recht
- Völkerrecht
Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin ist Mitglied
- der Rechtsanwaltskammer Hamburg
- des Norddeutschen Insolvenzforum e.V.
- bei Xing in den Gruppen "Insolvenzrecht", „Arbeitsrecht“, „DHV Speyer Alumni“
Veröffentlichungen
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Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung, Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Markus Jauch, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-71
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Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen, Verlag Mittelstand und Recht,ISBN 978-3-939384-07-6
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Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
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Lebensversicherung sicher vor Pfändung und Insolvenz gestalten, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-939384-43-4
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40 Jahre Betriebsrentengesetz – betriebliche Altersversorgung, 2015, Dr. Maren Augustin, Monika Dibbelt, und Jens Bierstedt, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-41-0
Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so zu
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Insolvenzanfechtung
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Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung
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Insolvenzprophylaxe - was Gründer und Unternehmer über das Scheitern wissen müssen, um es zu vermeiden
- Grundzüge der historischen Strafbarkeit von Kriegsverbrechen ISBN 3-89811-844-4
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