Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung - Teil 33 - Kosten der Markenanmeldung

10. Kosten der Markenanmeldung

Eine Markenanmeldung gibt es natürlich nicht umsonst, in den folgenden drei Kapiteln wird etwas über den Kostenaspekt geschrieben.

10.1. Kosten in Deutschland

Im folgenden eine Tabelle mit den wichtigsten Gebühren. Stand ist der Oktober 2009, Quelle ist www.dpma.de.

Eintragungsverfahrenskosten

Anmeldung inkl. der Gebühr bis zu drei Klassen
- bei elektronischer Anmeldung € 290,00
- bei Anmeldung in Papierform € 300,00
- für eine Kollektivmarke € 900,00

Gebühr für jede Klasse ab der vierten Klasse
- für eine Marke € 100,00
- für eine Kollektivmarke € 150,00

Beschleunigte Prüfung der Anmeldung € 200,00
Widerspruchsverfahren € 120,00
Verfahren bei Teilung einer Anmeldung € 300,00
Verfahren bei Teilübertragung einer Anmeldung € 300,00

Kosten bei Verlängerung der Schutzdauer

Verlängerung inkl. der Gebühr bis zu drei Klassen
- für eine Marke € 750,00
- Verspätungszuschlag € 50,00
- für eine Kollektivmarke € 1.800,00
- Verspätungszuschlag € 50,00

Gebühr bei Verlängerung ab der vierten Klasse
- für eine Marke oder Kollektivmarke je Klasse € 260,00
- Verspätungszuschlag je Klasse € 50,00

Sonstige Anträge

Erinnerungsverfahren € 150,00
Weiterbehandlungsgebühr € 100,00
Verfahren bei Teilung einer Eintragung € 300,00
Verfahren bei Teilübertragung einer Eintragung € 300,00

Löschungsverfahren

  • wegen Nichtigkeit € 300,00
  • wegen Verfalls € 100,00

 

10.2. Kosten in Europa

Gebühren für die Gemeinschaftsmarke laut der HABM-Gebührenliste, die zuletzt am 3.Juni.2009 aktualisiert wurde.


Eintragungsverfahrenskosten

Anmeldung inkl. der Gebühr bis zu drei Klassen
- bei elektronischer Anmeldung € 900,00
- bei Anmeldung in Papierform € 1.050,00
- für eine Kollektivmarke € 1.800,00

Gebühr für jede Klasse ab der vierten Klasse
- für eine Marke € 150,00
- für eine Kollektivmarke € 300,00

Widerspruchsgebühr € 350,00
Gebühr für nationale Recherchenberichte € 144,00

Kosten bei Verlängerung der Schutzdauer

Verlängerung inkl. der Gebühr bis zu drei Klassen
- für eine Marke in Papierform € 1.500,00
- für eine Marke elektronisch € 1.350,00
- für eine Kollektivmarke € 3.000,00

Gebühr bei Verlängerung ab der vierten Klasse
- für eine Marke je Klasse € 400,00
- für eine Kollektivmarke je Klasse € 800,00

Zuschlagsgebühr bei verspäteter Zahlung 25% (max.€ 1500)

Gebühr für den Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit € 700,00
Beschwerdegebühr € 800,00
Wiedereinsetzungsgebühr € 200,00
Umwandlungsgebühr € 200,00
Gebühr für die Eintragung einer Lizenz oder eines anderen Rechts an einer GM € 200,00
Gebühr für die Löschung der Eintragung einer Lizenz oder eines anderen Rechts (Artikel € 200,00
Gebühr für die Änderung einer eingetragenen GM € 200,00
Gebühr für die Ausstellung von beglaubigten Kopien einer GM-Anmeldung, für die Ausstellung einer Ausfertigung der Eintragungsurkunde, oder für einen Auszug aus dem Register unbeglaubigt: 10 €beglaubigt: 30 €
Gebühr für die Akteneinsicht € 30,00
Gebühr für die Erteilung von Auskunft aus den Akten € 10,00
Gebühr für die Überprüfung der Festsetzung zu erstattender Verfahrenskosten € 100,00
Weiterbehandlungsgebühr € 400,00
Gebühr für die Erklärung der Teilung einer GM-Eintragung oder einer GM-Anmeldung € 250,00

10.3. Kosten international

Gebühren für eine internationale Registrierung in den Ländern, die dem Madrider Markenabkommen zugehören. Quelle WIPO. Stand 1.September 2008. Auf der Homepage der WIPO befindet sich ein Gebührenrechner, der bei einer Anmeldung sehr hilfreich sein kann. Des weiteren gibt es dort noch eine Tabelle mit Gebühren bei einer individuellen Einzelanmeldung in den jeweiligen Ländern.




Grundgebühr bei Anmeldung

- ohne Farbbestandteil SFr. 653,00
- wenn ein Teil der Marke farblich ist SFr. 903,00
- Zusatzgebühr pro Klasse über 3 Klassen SFr. 100,00
- Zusatzgebühr pro weiteren Staat SFr. 100,00

Gebühren bei fehlerhafter Anmeldung

- wenn die Waren und Dienstleistungen nicht in Klassen eingeteilt sind SFr. 77 + 4 pro Klasse über 20
- wenn die Klassifizierung falsch ist SFr. 20 + 4 pro falsche Klassifizierung

Nachträgliche Benennung von Klassen
- Grundgebühr SFr. 300,00
- jede weitere SFr. 100,00

Erneuerung der Schutzdauer
- Grundgebühr SFr. 653,00
- jede weitere SFr. 100,00

Verschiedene Aufzeichnungen
- komplette Übertragung einer IR-Marke SFr. 177,00
- teilweise Übertragung SFr. 177,00
- Änderung der Anschrift oder Name des Inhabers SFr. 150,00
- Eintragung einer Lizenz SFr. 177,00

Informationen, die die Aufzeichnungen betreffen
- detaillierter zertifizierter Auszug SFr. 155 + 10 für jedeSeite über 3
- einfacher zertifizierter Auszug SFr. 77 + 2 für jedeSeite über 3
- eine Beglaubigung SFr. 77,00
für jede weitere in der gleichen Anfrage SFr. 10,00
- Nachdruck oder Kopie der Veröffentlichung der Marke pro Seite SFr. 5,00

Zusätzlich sind noch Gebühren an das DPMA zu zahlen, denn dort ist der Antrag zu stellen. Je nachdem welches Formblatt benutzt wird muss 120 € oder 180 € gezahlt werden.

 

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung" von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-22-9.

 


 

Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches

Links zu allen Beiträgen der Serie Markenrecht

Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Februar 2010


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Markenanmeldungen für deutsche Marken, europäische Marken (Gemeinschaftsmarke) sowie internationale Marken (IR-Marke). Er unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Markenverletzungen und bei Fragen der Nichtigkeit von Markenanmeldungen. 
Er tätigt als Markenanwalt die Anmeldung von Wortmarken, Bildmarken, Wortbildmarken,  dreidimensionalen Marken, Farbmarken oder Geschmacksmustern und verteidigt eingetragene Marken. Er berät über den möglichen Schutz von geografischen Herkunftsangaben, Werktiteln von Zeitschriften, Büchern, Filmen, Software oder Spielen, Geschäftsbezeichnungen oder Designs. Er führt Markenrecherchen durch, um Kollisionen mit bestehenden Anmeldungen zu vermeiden, die sehr teuer werden könnten.  Rechtsanwalt Brennecke begleitet und verhandelt Markenkaufverträge sowie Lizenzverträge zur Nutzung von Marken.

Er vertritt bei Streitigkeiten um Domainnamensrechte und Unternehmenskennzeichen,    

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat veröffentlicht:

  • „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", ISBN 978-3-939384-22-9"Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Markenrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet im Bereich des Markenrechts folgende Vorträge an:

  • Marken als strategischer Schutz des Unternehmenswerts
  • Der Wert von Marken
  • Markenschutz in Deutschland und Europa – wie weit ein Markenschutz sinnvoll ist
  • Der Schutz von Domainnamen als Namensrecht und markenähnliches Recht

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosMarkenrecht
RechtsinfosMarkenrechtVerfahrenAnmeldung