Lebensmittel für besondere Verbrauchergruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
· Säuglingsanfangsnahrung, dazu zählen Pulver oder trinkfertige Milchnahrungen, die ab Geburt eingesetzt werden können und speziell auf die Nährstoffbedürfnisse von nicht (voll) gestillten Säuglingen abgestimmt sind.
· Folgenahrung, hierunter fallen Produkte für Säuglinge ab etwa dem sechsten Lebensmonat bestimmt, meist in Form von Pulvermilch zum Anrühren oder trinkfertigen Flaschen. Sie enthalten im Vergleich zur Anfangsnahrung eine andere Nährstoffzusammensetzung.
· (Getreide-)Beikost, gemeint sind etwa Getreidebreie, Grießbrei für Kinder in Gläschen, Gemüse- oder Obstzubereitungen in Gläschen, die schrittweise zur Ergänzung der Milchmahlzeiten eingeführt werden.
· Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung, darunter fallen vollwertige Ersatzmahlzeiten in Form von Pulvern, Riegeln oder Shakes, die im Rahmen einer kalorienkontrollierten Diät als einzige oder hauptsächliche Energiequellen dienen können.
· Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, beispielsweise Trinknahrungen oder angereicherte Pulverpräparate, die zur ernährungsmedizinischen Behandlung von Patienten mit bestimmten Krankheiten oder Einschränkungen bestimmt sind.
Quellenindex:
(1): Streinz/Meisterernst, Lebensmittelrechts-Handbuch, II. Kapitel Rn. 51 ff.
(2): Streinz/Meisterernst, Lebensmittelrechts-Handbuch, II. Kapitel Rn. 51.
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