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Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 06 – Operating-Leasing


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach  Rechtsanwältin
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Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de

FASP Rechtsanwälte


Felix Steengrafe  Diplom-Jurist
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5.3. Operating-Leasing

Das Operating-Leasing ist eine Leasingform, die vor allem in Bereichen eingesetzt wird, die sich besonders schnell entwickeln. Hierdurch kann der Leasingnehmer kurzfristig auf die neuesten Güter zugreifen, ohne diese erwerben zu müssen. Aufgrund der Kurzlebigkeit des Leasingguts oder zur Überwindung von Engpässen ist ein Erwerb aus wirtschaftlicher Sicht des Leasingnehmers nicht erforderlich.

Beispiel:

Grafikdesigner LN erstellt EDV Grafikanwendungen. Hierfür muss LN jederzeit über die neuste Technik verfügen. Aufgrund der schnellen Entwicklung im Grafikbereich ist der Kauf der neuen Hardware für ihn wirtschaftlich nicht interessant.

5.3.1. Definition des Operating-Leasing

Das Operating-Leasing zeichnet sich entweder durch eine nur kurzfristige Gebrauchsüberlassung der Leasingsache oder bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag durch ein kurzfristiges Kündigungsrecht des Leasingnehmers aus. Aus der Sicht des Leasingnehmers ist diese Erscheinungsform des Leasings vorteilhaft, wenn aufgrund einer nur kurzzeitigen Nutzung des Leasingguts eine Eigenanschaffung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Das Investitionsrisiko trägt der Leasinggeber, denn der Leasingvertrag kann durch den Leasingnehmer kurzfristig gekündigt werden.

Der Leasingnehmer ist zur Zahlung der Leasingraten für die Gebrauchsüberlassung verpflichtet. Die Höhe der Leasingraten ergibt sich aus dem Leasingvertrag.

Die Instandhaltung fällt in den Pflichtenkreis des Leasinggebers. Schließlich möchte dieser das Leasingobjekt nach Beendigung eines Vertrages weiter verleasen. Der Leasinggeber trägt hierdurch das Veralterungs- und Investitionsrisiko.

Das Operating-Leasing zielt nicht auf eine volle Amortisation der Kosten des Leasinggebers durch den Abschluss eines einzelnen Vertrags ab. Eine Amortisation ist die Deckung der Kosten des Kaufpreises durch die Leasingraten. Der Leasinggeber ist vielmehr um eine schnelle Nutzung durch einen neuen Leasingnehmer bemüht. Erst durch den Abschluss von mehreren Leasingverträgen erfolgt eine volle Amortisation der vom Leasinggeber zu tragenden Kosten (Fußnote).

5.3.2. Abgrenzung zum Finanzierungsleasing

Das Operating-Leasing zeichnet sich im Gegensatz zum Finanzierungsleasing dadurch aus, dass der Leasingvertrag jederzeit kündbar ist und in der Regel ein kurzfristiger Vertrag ist.

5.3.3. Rechtliche Einordnung des Operating-Leasing

Der Leasinggeber schließt mit dem Hersteller des Leasingguts einen Kaufvertrag und mit dem Leasingnehmer einen Leasingvertrag. In dem Verhältnis zum Lieferanten beziehungsweise Hersteller gelten die kaufrechtlichen Vorschriften. Zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer finden die mietrechtlichen Vorschriften Anwendung. Damit der Leasinggeber das Leasinggut möglichst langfristig nutzen kann, überträgt er die Gebrauch- und Instandhaltungspflicht nicht auf den Leasingnehmer (Fußnote). Damit handelt es sich bei dem Operating-Leasing um einen gewöhnlichen Gebrauchsüberlassungs- bzw. Mietvertrag.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, mit Fußnoten erschienen mit Fußnote im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7


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Portrait Rechtsanwältin Carola Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach studierte Jura in Konstanz. Sie ist Rechtsanwältin bei Brennecke & Partner mbB am Standort Karlsruhe und Geschäftsführerin des Standortes Freiburg.

Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.

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Persönliches

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Derzeit absolviert sie zudem den Fachanwaltskurs Steuerrecht.

Sprachkenntnisse

  • Englisch
  • Französisch

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist überwiegend tätig in den Bereichen:

      • Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
        mit den Schwerpunkten:
        • Kreditrecht
        • Kreditsicherungsrecht
        • Bankvertragsrecht
        • Bürgschaften
        • Bankzulassungsrecht
      • Leasingrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Leasingvertragsrecht
        • Leasingablösungen
      • Steuerrecht
        mit den Schwerpunkten:
        • Erbschafts- und Schenkungssteuer
        • Steuern in der Insolvenz
      • Vertragsrecht

Veröffentlichungen

Im Bank- und Leasingrecht:

  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8

  • Kreditvertragsrecht, Carola Ritterbach und Alena Kehret, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9

  • Kreditsicherheiten, Carola Ritterbach und Daria Lehmann, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27

  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, Carola Ritterbach und Igor Ivanov, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, Carola Ritterbach und Peter Lechner, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-30-4

  • Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-25-0

Im Steuerrecht:

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-16-8

  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-39-7

  • Die Änderung von Steuerbescheiden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-46-5

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6

  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9

Carola Ritterbach hat folgende Beiträge veröffentlicht, u.a.:

  • Zinsen sparen durch Widerruf - Alte Immo-Darlehensverträge auf Ausstiegsmöglichkeiten überprüfen lassen, Der Sonntag, Nr. 31 vom 08.08.2014.

Seminare

Rechtsanwältin Carola Ritterbach bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare zu folgenden Themen an:

  • Vor- und Nachteile des Leasing

  • optimale Absicherung von gewerblichen Krediten

  • Steuerhaftung des Geschäftsführers


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