Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 05 – Hersteller-Leasing


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


Durch das Hersteller-Leasing versucht der Hersteller den Absatz seiner Waren zu erhöhen.

5.2.1. Definition des Hersteller-Leasing

Beim Hersteller-Leasing schließt der Hersteller des Leasingobjekts selbst mit dem Leasingnehmer den Leasingvertrag ab. Die Leasingverhältnisse können in direkte und indirekte Leasingverträge unterschieden werden. Ein indirektes Leasingverhältnis besteht, wenn eine vom Hersteller unabhängige Leasinggesellschaft mit dem Leasingnehmer den Leasingvertrag abschließt (Vgl. Wandt, Leasing, S. 23).
Beim direkten Leasingvertrag ist der Leasinggeber der Hersteller oder eine Tochtergesellschaft von diesem. Häufig werden Leasingfirmen gegründet, die in einer wirtschaftlichen Beziehung zum Hersteller stehen.

Beispiel:

Neben dem Automobilhersteller A existiert die Autobank LG, die rechtlich selbstständig, wirtschaftlich jedoch mit dem A verbunden ist. A und LG arbeiten im Kfz-Vertriebssystem zusammen. LG verleast die von A produzierten Autos an den Leasingnehmer. Aufgrund dieser wirtschaftlichen Verflechtungen tritt LG nicht als unabhängiger Leasinggeber auf, es liegt direktes Leasing vor.

5.2.2. Abgrenzung zum Operating-Leasing und Finanzierungs-Leasing

Das Hersteller-Leasing grenzt sich zum Operating-Leasing und zum Finanzierungs-Leasing dadurch ab, dass wie beim direkten Leasing das Dreipersonenverhältnis Hersteller, Leasinggeber und Leasingnehmer fehlen kann.

5.2.3. Rechtliche Einordnung des Hersteller-Leasing

Wegen der beabsichtigten Amortisation ist dieser Leasingvertrag wie ein Finanzierungsleasingvertrag zu behandeln.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7


 

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Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Februar 2014


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei allen Fragen zu Leasingverträgen, Leasingabrechnungen, Kündigungen von Leasingverträgen und Schäden am Leasinggut. 
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Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht. 

Carola Ritterbach hat im Leasingrecht und Bankrecht veröffentlicht:

  • "Leasingrecht - eine Einführung in das Recht des Leasings", ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-35-9, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, ISBN 978-3-939384-45-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Bankvertragsrecht“, 2014, ISBN 978-3-939384-32-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“, 2015, ISBN 978-3-939384-30-4, Verlag Mittelstand und Recht
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, ISBN 978-3-939384-27, Verlag Mittelstand und Recht

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Leasingrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet im Bereich des Leasingrechts folgende Vorträge an:

  • Sale and lease back – Vorteile und Risiken für Leasingnehmer
  • Grundlagen des Leasingrechts
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Leasingrecht
  • Rückkaufvereinbarungen und Andienungsrecht im Leasing


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


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