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Informationspflichten bei Kaufverträgen im Internet

Wer etwas über das Internet verkaufen will, muss bestimmte Dinge beachten, wenn diese Verkäufe nicht rein privat sind. Zum einen sind die Impressumspflichten des § 6 TDG zu beachten, nach dem mindestens Name, Adresse, Telefonnummer und Mail-Adresse vom Anbieter zu nennen sind. Zum anderen müssen bestimmte Informationspflichten erfüllt werden. So muss, wenn nicht auf beiden Seiten ein Verbraucher steht, ein kaufender Verbraucher über sein Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt werden, § 312 c BGB. Hierfür finden sich unter http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/index.html u.a. auch offizielle Muster. Wenn diese verwendet werden, gelten die gesetzlichen Anforderungen als erfüllt. Falls die oben genannten Informationen nicht gegeben werden, kann es zum einen zu einer Abmahnung durch Mitbewerber kommen, was in der Regel mindestens mehrere hundert Euro kostet. Zum anderen läuft, wenn der Käufer nicht über sein Widerrufs- und Rückgaberecht aufgeklärt wurde die ansonsten zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberfrist nicht ab. D.h. der Käufer kann jederzeit, also auch noch Jahre später den gekauften Gegenstand zurückgegeben. Dies gilt auch bei Verkäufen in Auktionsplattformen wie eBay oder auction.com.

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Stand: September 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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