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Informationspflichten bei Kaufverträgen im Internet

Wer etwas über das Internet verkaufen will, muss bestimmte Dinge beachten, wenn diese Verkäufe nicht rein privat sind. Zum einen sind die Impressumspflichten des § 6 TDG zu beachten, nach dem mindestens Name, Adresse, Telefonnummer und Mail-Adresse vom Anbieter zu nennen sind. Zum anderen müssen bestimmte Informationspflichten erfüllt werden. So muss, wenn nicht auf beiden Seiten ein Verbraucher steht, ein kaufender Verbraucher über sein Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt werden, § 312 c BGB. Hierfür finden sich unter http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/index.html u.a. auch offizielle Muster. Wenn diese verwendet werden, gelten die gesetzlichen Anforderungen als erfüllt. Falls die oben genannten Informationen nicht gegeben werden, kann es zum einen zu einer Abmahnung durch Mitbewerber kommen, was in der Regel mindestens mehrere hundert Euro kostet. Zum anderen läuft, wenn der Käufer nicht über sein Widerrufs- und Rückgaberecht aufgeklärt wurde die ansonsten zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberfrist nicht ab. D.h. der Käufer kann jederzeit, also auch noch Jahre später den gekauften Gegenstand zurückgegeben. Dies gilt auch bei Verkäufen in Auktionsplattformen wie eBay oder auction.com.

Stand: Mai 2026


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Portrait Marcin-Tomasz-Zielinski  

Marcin Tomasz Zielinski, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in Berlin

Marcin Tomasz Zielinski,

Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in Berlin

Profil

Marcin Tomasz Zielinski ist Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in Berlin. Er berät Unternehmen, Freiberufler und Verbände insbesondere im digitalen Wirtschaftsrecht. Durch seine Spezialisierung im Medien-, IT- und Datenschutzrecht sowie seine eigene unternehmerische Erfahrung bietet er praxisnahe und strategisch fundierte Rechtsberatung. Seine internationale Ausbildung und Zweisprachigkeit ermöglichen ihm eine besondere Expertise im deutsch-polnischen Rechtsverkehr.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • IT-Recht & Datenschutz (inkl. KI, Plattformen, Aufsichtsverfahren)
  • Medien- & Presserecht (Äußerungsrecht, Content, Lizenzen)
  • Urheber- & Markenrecht (Schutz und Verwertung geistigen Eigentums)
  • Wettbewerbsrecht (Abmahnungen, Geschäftsmodelle, Geheimnisschutz)
  • Arbeitsrecht mit Fokus auf IT & geistiges Eigentum
  • Startup-Recht (Gründung, Finanzierung, Beteiligungsmodelle)

Beruflicher Hintergrund

  • 2020 – Zulassung als Rechtsanwalt und Gründung Zielinski Legal, Berlin
  • 2017 – 2019 – Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin (u. a. CMS Hasche Sigle, Berliner Beauftragte für Datenschutz)
  • 2016 – 2020 – Senior Consultant, Ritterwald Unternehmensberatung (Digitalisierungsstrategien)
  • 2015 – 2016 – Geschäftsführer & Co-Founder, nesthub (Axel Springer Plug & Play Accelerator)
  • 2014 – 2015 – Referent, Cyber-Sicherheitsrat e.V. (IT-Sicherheitsrecht)
  • 2005 – 2014 – Studium der Rechtswissenschaften (EUV Frankfurt (Oder) & UAM Poznań), Abschluss: Diplom-Jurist und Magister des polnischen Rechts

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Cyber-Sicherheitsrat e.V.
  • European Law Students’ Association (ELSA) – Alumni

Fachbeiträge & Projekte

  • Informations- und Auskunftspflichten des BStU, AfP (2013)
  • Gewährleistung und Durchsetzung der Medienfreiheit in Europa, OsteuropaRecht (2012)
  • Gewährleistung und Durchsetzung der Medienfreiheit in Europa, OsteuropaRecht (2011)

Kontakt

Mail: marcin.zielinski(at)zielinski-legal.de

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001



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