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Geschwindigkeitsüberschreitung – Wann droht Fahrverbot?

Eine bußgeldbewehrte Geschwindigkeitsüberschreitung ist immer dann gegeben, wenn gegen konkret angeordnete Höchstgeschwindigkeiten verstoßen wird oder der Fahrzugführer gem. § 3 Abs. 1 StVO zu schnell für die konkreten Wetterverhältnisse fährt.

In der Regel droht ein Fahrverbot aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung in folgenden Fällen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 30 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 40 km/h außerorts
  • Wiederholungstat (Fußnote)
  • Wiederholte, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb kurzer Zeit

Sollten Sie eine Anhörung zu einem entsprechenden Fahrverbot erhalten oder den Bußgeldbescheid selber erhalten, so sollten Sie schnellstmöglich mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir alles dafür tun können, um das drohende Fahrverbot noch zu verhindern.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Februar 2026



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