Fällt ein der Testamentsvollstreckung unterliegender Nachlass in die Insolvenzmasse ?
1. Ob der einer Testamentsvollstreckung unterliegende Nachlass in die Insolvenzmasse fällt, wird in der Literatur und (Fußnote) Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet: Teilweise wird vornehmlich unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Fußnote), die noch zur Konkursordnung ergangen ist, die Auffassung vertreten, der unter Testamentsvollstreckung stehende Nachlass falle nicht in die Insolvenzmasse.
Diese Auffassung wird damit begründet, im Falle der Insolvenz des Erben ende die Testamentsvollstreckung nicht, und den Eigengläubigern sei weiterhin gemäß § 2214 BGB der Zugriff auf das Nachlassvermögen verwehrt. Daher unterliege dieser Nachlass nicht der Zwangsvollstreckung und sei gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO (Fußnote) nicht der Insolvenzmasse zugehörig.
2. Demgegenüber rechnet die wohl herrschende Meinung auch das Nachlassvermögen, hinsichtlich dessen Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, der Insolvenzmasse zu.
Der unter Testamentsvollstreckung stehende Nachlass bilde ein Sondervermögen, das der Testamentsvollstrecker als Treuhänder verwalte und über das nur er verfügen dürfe.
3. Der Senat schloss sich der letzteren Auffassung an, da sie eine dogmatisch brauchbare Lösung der Probleme des Nebeneinander zwischen Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Schuldners und Testamentsvollstreckung über den Nachlass liefert.
Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=13654
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Stand: Dezember 2025
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Normen: InsO §§ 35, 36, 38, 86 I Nr. 2, 174 ff. BGB § 2213 I 3 BGB §§ 2303 ff.
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