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FRISTEN IM ERBRECHT - EINE EINFÜHRUNG

Welche Fristen gibt es im Erbrecht?

I. Die wesentlichen Fristen des Erbrechts

II. weitere Fristen des Erbrechts

1. Ausschlagung der Erbschaft - § 1944 I BGB

Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntniserlangung des Anfalles der Erbschaft durch den berufenen Erben. Befindet sich der Erbe im Ausland, beträgt die Frist sechs Monate (Fußnote). Gleiches gilt, wenn der Erblasser seinen letzten Aufenthaltsort im Ausland hatte.

2. Anfechtung der Annahme oder der Ausschlagung der Erbschaft - § 1954 I BGB

Diese Frist beträgt sechs Wochen. Der Fristbeginn richtet sich nach dem Anfechtungsgrund: wird wegen Drohung angefochten, dann beginnt die Frist mit Beendigung der durch die Drohung herbeigeführten Zwangslage; in allen übrigen Fällen mit Kenntniserlangung des Erben.

3. Verjährung des Ansprüche des Erben gegenüber dem Erbschaftsbesitzer - §§ 2018, 2027, 260 BGB

Der wirkliche Erbe hat gegen den Erbschaftsbesitzer gemäß §§ 2018, 2027 BGB einen Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses sowie auf auf Auskunftserteilung über den Bestand der Erbschaft. Diese Ansprüche verjähren gemäß § 195 BGB in dreißig Jahren.

4. Anfechtung eines Testamentes - § 2082 BGB

Wer ein Testament anfechten möchte, muß das binnen eines Jahres tun. Die Frist beginnt mit Kenntniserlangung des Anfechtungsberechtigten vom Anfechtungsgrund. Wenn seit dem Erbfall dreißig Jahre verstrichen sind, ist eine Anfechtung nicht mehr möglich (Fußnote).

5. Anfechtung des Erbvertrages - § 2283 BGB

Die Anfechtung eines Erbvertrages durch den Erblasser kann nur innerhalb eines Jahres erfolgen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist auch hier die Kenntnis des Anfechtungsberechtigten vom Anfechtungsgrund. Ausnahme bei Drohung: dann beginnt die Frist wie in § 1954 BGB ab Beendigung der Zwangslage.

6. Verjährung des Anspruchs auf Ergänzung der Erbschaft - § 2287 II BGB

Wurde der in einem Erbvertrag eingesetzte Erbe durch Verfügungen des Erblassers zu dessen Lebzeiten in seiner Erbschaft beeinträchtigen, kann er vom Beschenkten die Herausgabe der Zuwendungen verlangen. Dieser Anspruch verjährt in drei Jahren. Fristbeginn ist Anfall der Erbschaft.

7. Anspruch auf Pflichtteil - §§ 2303, 2332 BGB

Der von der Erbfolge ausgeschlossenen Pflichtteilsberechtigte kann von den Erben den Pflichtteil verlangen. Dieser Anspruch verjährt gemäß § 2332 I BGB in drei Jahren seit Kenntniserlangung des Anspruchsberechtigten vom Erbfall. Nach dreißig Jahren ist die Geltendmachung des Anspruchs ausgeschlossen.

8. Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft durch Pflichtteilsberechtigten - § 2308 BGB

Erhält der Pflichtteilsberechtigte durch Annahme der Erbschaft mehr als durch Ausschlagung, hat er jedoch bereits ausgeschlagen, so hat er das Recht, die Ausschlagung gem. § 2308 anzufechten. Die Frist richtet sich nach § 1954 BGB. Sie beträgt also sechs Wochen und beginnt mit Kenntniserlangung des Anfechtungsberechtigten.

9. Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen Erben - § 2325 BGB

Wurde der Pflichtteilsberechtigte zu Lebzeiten des Erblassers durch Schenkungen des letzteren in seinem Pflichtteil beeinträchtigt, so kann er von den Erben die Ergänzung seines Pflichtteils insoweit verlangen. Sind allerdings seit der Schenkung zehn Jahre verstrichen, so ist eine Geltendmachung ausgeschlossen. Die Frist beginnt bei beweglichen Sachen mit Vollendung des Eigentumsübergangs, bei Grundstücksschenkungen mit der Umschreibung im Grundbuch gem. § 873 I BGB.

10. Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Herausgabe des Geschenks gegen den Beschenkten - § 2329 BGB

Soweit der Erbe nicht verpflichtet ist, dem Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. § 2325 BGB nachzukommen, kann sich der Berechtigte direkt an den Beschenkten halten. Dieser Anspruch verjährt gem. § 2332 II BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt mit Eintritt des Erbfalls.



Stand: Juni 2026


Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22

 


Das Referat Erbrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Portrait Veronika-Seligmann  

Veronika Seligmann, Rechtsanwältin

Veronika Seligmann ist Ihre ideale Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Familie und Erben. Seit jeher ist es unser Ziel, unsere Mandanten möglichst umfassend zu beraten. Bei Fragen nach der optimal gestalteten Nachfolge muss sowohl im unternehmerischen, als auch im privaten Bereich eine umfassende erb- und steuerrechtliche Betrachtung erfolgen, die in vielen Fällen auch Schnittstellen zum Familienrecht hat.

Bei der Abwicklung von Erbfällen finden Sie bei Frau Seligmann eine umfassende Unterstützung, egal ob es sich nur um die übliche Bürokratie handelt oder Sie mit Ansprüchen von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten konfrontiert werden.

Veronika Seligmann betreut Sie bei der Regelung der eigenen Nachfolge im privaten oder beruflichen Bereich und unterstützt Sie nach einem Erbfall mit der dazugehörenden Bürokratie. Darüber hinaus ist Frau Seligmann für die Abwicklung und Auflösung von Erbengemeinschaften, die Unterstützung bei Pflichtteilsforderungen oder Probleme und Fragen rund um das Thema Bestattung die richtige anwaltliche Beraterin. Aber auch bei der Gründung und Änderungen von Unternehmen sind familienvertragliche Regelungen zu prüfen. Eheverträge helfen, die Zersplittung von Unternehmen zu vermeiden.

Privat widmet sie sich zusätzlich zum Pferdesport gerne der Fotografie und der Kampfkunst des Taekwondo.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Testamentsgestaltungen
  • Nachfolgeregelungen
  • Vorsorgeverfügungen
  • Pferderecht / Tierärzte
Beruflicher Hintergrund
  • Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und München
  • Zusatzstudium Fachjournalismus an der Fachjournalistenschule Berlin
  • mehrjährige Lehrbeauftragte an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München
  • mehrjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Landesverbands des Bayerischen Roten Kreuzes

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001


Portrait Klaus-Finck  

Klaus G. Finck, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

„Überblick, Erfahrung und Hartnäckigkeit helfen, jedes erdenkliche Dickicht zu durchdringen und für den Mandanten den besten Weg zum Ziel zu finden.“

Er ist Gründer und Namensgeber von FASP Finck & Partner. Sein Name steht für das F in FASP. 1999 erhielt er den Förderpreis „Demokratie Leben 1999“. Seit 28.06.2017 ist er zudem stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen Akademie für Wirtschaftskommunikation eG, kurz BAW.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Heilberufe
  • Gelisteter Berater der KfW-Beraterbörse

Beruflicher Hintergrund

  • Rechtsanwalt seit 1981
  • Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater seit 1984
  • Gründungsmitglied der Kanzlei 1986
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2009

Privates Engagement

Mitgliedschaften

Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.

In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:

🔍 Welche rechtlichen Fallstricke bei einer externen Nachfolge auftreten können.
📄 Wie eine präzise Vertragsgestaltung den Kaufpreis sichert und Haftungsrisiken minimiert.
⚖️ Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

#unternehmensnachfolge #mittelstand FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.

Kontakt: kontakt@fasp.de

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Portrait Harald-Brennecke  

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
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Mail:brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22

 


Portrait Stephanie-Deiters  

Stephanie Deiters, Steuerberaterin. Diplom-Kauffrau


Durch ihre umfangreiche Tätigkeit in Kanzleien unterschiedlicher Größe sind ihr Mandanten jeglicher Rechtsform und Größe vertraut. Neben dem nationalen Steuerrecht bietet sie auch Beratung im internationalen Steuerrecht an.

Beruflicher Hintergrund

Studium der Betriebswirtschaftslehre in Köln, Salamanca (Spanien) und Mailand (Italien), internationaler Master CEMS an der Bocconi in Mailand Bestellung zur Steuerberaterin Anfang 2006 Steuerliche Beratung auf verschiedensten Gebieten des Steuerrechts in Kanzleien in Baden-Baden und München Beratung in den Sprachen: Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch

Autorentätigkeiten

Frau Deiters veröffentlicht regelmäßig Artikel zum Steuerrecht auf
stephaniedeiters.com

Mitgliedschaften

Steuerberaterkammer München Lions Club Accademia italiana della cucina

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001



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