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Einführung zu Haftungsfragen zur Vor GmbH / GmbH i.G., Teil 3

Die Haftung des Handelnden / die Haftung des Geschäftsführers der Vor- GmbH / GmbH i.G.

Die Haftung des Handelnden ist in § 11 Abs. 2 GmbHG geregelt. Es geht hierbei um die Haftung des Geschäftsführers in der Vor-GmbH bei rechtsgeschäftlichem Handeln.
Der Geschäftsführer haftet vor Eintragung der GmbH ins Handelsregister unmittelbar.
Aufgrund der Haftung des Geschäftsführers sollen die Interessen der Gläubiger gesichert werden, da der handelnde Geschäftsführer im Namen einer gegründeten, aber noch nicht vollständig errichteten GmbH auftritt. Ebenfalls könnte man die Haftung des Geschäftsführers als eine Aufforderung zur schnellen Abwicklung der Gründung der GmbH ansehen, da die Geschäftsführer gemäß § 78 GmbHG dafür zuständig sind. Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.

Wichtig:

Der Geschäftsführer muss nicht unbedingt selbst handeln. Er haftet natürlich auch für das Verhalten von Bevollmächtigten. Bei der Stellvertretung muss sich der Vertretene die Handlung des Vertreters, sofern sie im Rahmen der Vollmacht ist, zurechnen lassen.


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Stand: August 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
Normen: § 11 GmbHG, § 78 GmbHG

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