Durchsetzung von unbestrittenen Forderungen in der Europäischen Union wird erleichtert (Presseerklärung)
Berlin, 19. Januar 2005
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EG-Verordnung über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz) beschlossen.
,,Künftig werden sehr viele Entscheidungen deutscher Gerichte in den übrigen EU-Mitgliedstaaten vollstreckt werden können. Beispielsweise kann sich ein Gläubiger ein Versäumnisurteil als Europäischen Vollstreckungstitel bestätigen lassen. Damit kann er etwa in Spanien unmittelbar in dortiges Schuldnervermögen vollstrecken, ohne das bislang erforder-liche zeit- und kostenaufwändige Vollstreckbarerklärungsverfahren durchlaufen zu müssen. Das dürfte die Zahlungsmoral heben und die finanzielle Liquidität gerade von kleinen und mittleren Betrieben mit grenzüberschreitendem Geschäftsradius sichern,`` erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die neue EG-Vollstreckungstitel-Verordnung wird ab dem 21. Oktober 2005 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Dänemark) gelten. Die Verordnung erfasst vorerst nur Titel über Geldforderungen, die vom Schuldner anerkannt oder nicht bestritten worden sind. Sie werden auf Antrag des Gläubigers in dem Staat, in dem er seinen Titel erlangt hat, auf einem vereinheitlichten Formblatt als Europäische Vollstreckungstitel bestätigt. Der notwendige Schuldnerschutz wird ebenfalls in diesem Staat und nicht wie bisher im Vollstreckungsstaat geleistet.
Der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf enthält die erforderlichen Ausführungsbestimmungen für die neue EG-Verordnung. Geregelt wird insbesondere das Verfahren zur Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel und die Vollstreckung von Europäischen Vollstreckungstiteln aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Inland. Als Europäische Vollstreckungstitel kommen neben den bereits erwähnten Versäumnisurteilen insbesondere auch Vollstreckungsbescheide, Anerkenntnisurteile sowie Prozessvergleiche in Frage. Darüber hinaus erfasst die Verordnung auch die praktisch bedeutsamen Urkunden der Notare und Jugendämter.
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