Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 12 – Die Karenzentschädigung
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
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2.6.8. Der Handelsvertreter: Zusammenfassung zur Karenzentschädigung
- Der Unternehmer schuldet dem Handelsvertreter kraft Gesetz (§ 90 I 3 HGB) eine angemessene Entschädigung für die Dauer der Wettbewerbsenthaltung.
- Wurde vertraglich eine zu niedrige Entschädigung vereinbart, kann der Handelsvertreter eine entsprechende Erhöhung verlangen.
- Die Entschädigung kann im Streitfall vom Gericht festgesetzt werden.
- Zu beachten ist, dass die Entschädigung nicht auf den Ausgleich und der Ausgleich nicht auf die Entschädigung angerechnet werden darf.
- Dagegen kann in beschränktem Umfang ein anderweitiger Verdienst des Handelsvertreters angerechnet werden.
- Die Karenzentschädigung muss nicht in Geld bestehen, sondern kann auch durch andere Vorteile gewährt werden.
- Sie wird sofort nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses fällig.
- Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot entfällt die Karenzentschädigung des Handelsvertreters.
Diese Voraussetzungen gelten für Handelsvertreter ebenso wie für Franchisenehmer.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Handelsvertreter - Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungspflichten" von Harald Brennecke und Kathrin Stipp, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 3-939384-03-8, ISBN ab 01.01.2007: 978-3-939384-03-8.
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
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- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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