Die Pflichten des Handelsvertreters - ein Überblick - Teil 4 – Die Nebenpflichten

3. Die Nebenpflichten des Handelsvertreters

Die Aufbewahrungs- und Herausgabepflicht sowie die Rechenschaftspflicht gehören zu den Nebenpflichten des Handelsvertreters. Auf die Nebenpflichten wird deshalb nur kurz eingegangen.

3.1. Die Aufbewahrungs- und Herausgabepflicht des Handelsvertreters

Der Handelsvertreter muss ihm überlassenen Sachen pfleglich behandeln (Bsp.: Muster, Preislisten, etc.), sorgfältig verwahren und bei Vertragsende muss er das herausgeben, was ihm vom Unternehmer überlassen wurde. Die gesetzliche Regelung findet sich in den allgemeinen Vorschriften des BGB, genauer gesagt in § 667 BGB [Herausgabepflicht].

3.2. Die Rechenschaftspflicht des Handelsvertreters

Die Rechenschaftspflicht ist in § 666 BGB [Auskunfts- und Rechenschaftspflicht] geregelt.
Was ist unter Rechenschaft zu verstehen?
Das sind die Einnahmen und Ausgaben des Handelsvertreters, die mit seiner Tätigkeit zusammenhängen. Die Einnahmen und Ausgaben müssen in periodisch festen Zeiträumen ermittelt werden. Der Handelsvertreter muss die Einnahmen und Ausgaben in verständlicher, übersichtlicher und nachprüfbarer Form bekannt geben.
Auch Belege sollte der Handelsvertreter vorlegen.
Beispiele für die Rechenschaftspflicht:

Beispiel 1: Eingang von Provisionen

Beispiel 2: Annahme von Schmiergeldern 
Schmiergelder darf der Handelsvertreter grundsätzlich nicht annehmen;
Falls doch, muss er dem Unternehmen die Schmiergelder herausgeben (§ 667 BGB, Herausgabepflicht). Außerdem kann er sich schadensersatzpflichtig (wenn er z.B. bessere Geschäfte auslässt) und sogar strafbar machen. In derartigen Fällen kann der Handelsvertreter aber auch einer außerordentlichen Kündigung ausgesetzt sein.

 

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Handelsvertreter - Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungspflichten" von Harald Brennecke und Kathrin Stipp, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 3-939384-03-8, ISBN ab 01.01.2007: 978-3-939384-03-8.


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit Jahren im Vertriebsrecht, insbesondere in den Bereichen Handelsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig.

Er vertritt Unternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen. Er begleitet bei Auseinandersetzungen über Provisionen, Überhangsprovisionen oder Handelsvertreterausgleich für Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Franchisenehmer. Er begleitet bei der Erstellung n Prüfung von Buchauszügen.

Er begleitet den Aufbau und die Konzeption von Franchisesystemen und Partnersystemen im Bereich Handel, Dienstleistung und Beratung. Er gestaltet und prüft Franchiseverträge und Masterfranchiseverträge. Er verhandelt für Parteien von Franchisesystemen im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit und vertritt bei Verletzungen der Verpflichtungen von Franchisegebern und Franchisenehmern.

Rechtsanwalt Brennecke vertritt weiterhin bei der Verletzung von Wettbewerbsverboten und Geschäftsgeheimnissen. Er ist besonders spezialisiert auf zivilrechtliche wie strafrechtliche Verfahren in Bezug auf  unzulässige Verwendung von Kundendaten und anderen Geschäftsgeheimnissen (17 UWG).

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat mehrere Bücher im Bereich Vertriebsrecht veröffentlicht, so

  • "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
  • "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
  • "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1
  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0


Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Vertriebsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Provision des Handelsvertreters
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  • Der Buchauszug – Anforderung und Auswertung
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  • Datenschutz in Franchisesystemen – das unterschätzte Problem
  • Grundlagen der Franchise – wie Franchisenehmer gute Franchisesysteme erkennen
  • Schuldübernahme des vorhergehenden Franchisenehmers nach 25 HGB als Risiko bei der Fortführung Franchisestandorte durch neue Franchisenehmer
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis


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