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Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 04 - Rechtsnatur des Insolvenzplans und verschiedene Arten von Insolvenzplänen

Rechtsnatur des Insolvenzplans

Sehr streitig ist die Frage der Rechtsnatur des Insolvenzplans. Die herrschende Meinung ist, dass ein Insolvenzplan vertragsartigen Charakter hat.
Jedoch wird auch vertreten, dass ein Insolvenzplan eher einem Urteil als einem Vertrag vergleichbar ist, da er auch Wirkung für Beteiligte entfaltet die ihm nicht zugestimmt haben.
Die Insolvenzordnung enthält keine rechtliche Definition des Insolvenzplans.

Für den Praktiker spielt dieser Rechtsstreit jedoch keine Rolle.

Verschiedene Arten von Insolvenzplänen

Der Insolvenzplan ist dazu gedacht, das Unternehmen zu sanieren und zu erhalten.
Jedoch ist der Plan „ergebnisoffen“ . Es muss nicht das vorrangige Ziel eines jeden Plans sein, ein Unternehmen zu sanieren. So können die Beteiligten auch andere Ergebnisse als den Erhalt des Unternehmens vereinbaren.
Abhängig davon welches Ziel ein Insolvenzplan hat, lassen sich verschiedene Arten unterscheiden.

Die Insolvenzordnung unterscheidet nicht zwischen den einzelnen Planarten. Sie bietet für alle Pläne die gleichen Rahmenbedingungen.
Die §§ 217-269 InsO beziehen sich auf alle 4 Planarten:

  • Fortführungsplan
  • Liquidationsplan
  • Sanierungsplan
  • sonstiger Plan

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz" von Harald Brennecke und Philip Würfel, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-06-9.


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Kontakt


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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