Der Betriebsrat – Eine Einführung: 3. Teil – Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Der Betriebsrat – Eine Einführung: 3. Teil – Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Der gewählte Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter zur Vertretung des Betriebsrates (Fußnote). Bei mehr als neun Mitgliedern werden die laufenden Geschäfte des Betriebsrats durch einen so genannten Betriebsausschuss geführt (Fußnote). In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat Ausschüsse und Arbeitsgruppen bilden und diesen bestimmte Aufgaben übertragen (Fußnote).
Die Sitzungen des Betriebsrats werden durch den Vorsitzenden des Betriebsrats einberufen. Dieser setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Die Ladung hat unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen (Fußnote). Wichtig ist, dass die Sitzungen des Betriebsrats nicht öffentlich sind und regelmäßig während der Arbeitszeit stattfinden.
Soweit im Betriebsverfassungsgesetz nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Betriebsrats mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der entsprechende Beschlussantrag abgelehnt (Fußnote).
Die Beschlussfähigkeit des Betriebsrates ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt, wobei eine Stellvertretung durch Ersatzmitglieder zulässig ist. Über jede Verhandlung des Betriebsrats muss eine Sitzungsniederschrift mit Anwesenheitsliste angefertigt werden (Fußnote).
Bei der Betriebsratstätigkeit handelt es sich um ein so genanntes Ehrenamt (Fußnote). Der Arbeitgeber hat die Mitglieder des Betriebsrats im erforderlichen Umfang unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes von ihrer arbeitsvertraglichen Tätigkeit zu befreien. Ist der Betriebsrat aus triebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit seiner Betriebsratstätigkeit nachgekommen, haben die Betriebsratsmitglieder grundsätzlich einen Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Das gilt auch für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. In diesem Zusammenhang haben Mitglieder eines Betriebsrats während der Dauer ihrer regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf mindestens drei Wochen entgeltliche Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Schulungs- und Bildungsveranstaltungen.
Ab einer Betriebsstärke von 200 Arbeitnehmerin sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit in gesetzlich beschränkter Anzahl freizustellen (Fußnote).
Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten, wobei Zeit und Ort mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmern, die diese Sprechstunden wahrnehmen, das Arbeitsentgelt nicht mindern (Fußnote).
Die Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber. Insbesondere hat er im erforderlichen Umfang für den Betriebsrat Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen (Fußnote).
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Rechtsanwalt Peter Hesse studierte Rechtswissenschaften in Potsdam. Er ist seit 2006 Partner bei Brennecke & Partner sowie Gründer und Geschäftsführer des Standortes Potsdam.
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.
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Persönliches
Während seines Studium und des Referendariats am Landgericht Potsdam war Rechtsanwalt Peter Hesse als Leistungssportler in der 1. und 2. Bundesliga in der Sportart Ringen tätig.
Rechtsanwalt Peter Hesse ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
und Autor eines Blog´s zu Themen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.
Besondere Angebote:
"Wer kauft schon gern die Katze im Sack"
"Unterstützung von Führungskräften und Mitarbeitern im Mietrecht - Beratungsflatrates"
"Unterstützung von Führungskräften und Mitarbeitern im WEG-Recht - Beratungsflatrate"
Sprachkenntnisse
- Englisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwalt Peter Hesse ist überwiegend tätig in den Bereichen
- Immobilienrecht - hier insbesondere Wohnungseigentumsrecht, (gewerbliches) Miet- und Maklerrecht
- Arbeitsrecht
- Vertragsrecht
Darüber hinaus liegen seine Interessen im Bereich des
Rechtsanwalt Peter Hesse ist Mitglied im
- BWE - Bund der Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., 1. Vorsitzender im Kreisverband Potsdam
- DAV - Deutscher Anwaltsverein e.V.
- Potsdamer Anwaltsverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV
- Präsidiumsmitglied Ringerclub "RC Germania" Potsdam e.V.
- Präsidiumsmitglied Ringerverband Brandenburg e.V.
Veröffentlichungen
- "Das Wohnungseigentum - Eine Einführung für den Praktiker", Hesse/Renz, Verlag für Mittelstand und Recht 2007, ISBN 978-3-939384-09-0,
- "Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer bei Instandhaltung von Fenstern", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 13.12.2009,
- "Wann darf der WEG-Verwalter Zustimmung zur Wohnungsveräußerung verweigern?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 08.11.2009,
- "Der mietrechtliche Kündigungsverzicht: Wann kann dieser unwirksam sein?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 11.10.2009,
- "Die Betriebskostenabrechnung: Erleichterungen für den Vermieter", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 20.09.2009,
- "Schallschutz einer Eigentumswohnung: Kann der Mieter bei Änderung mindern?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 07.08.2009,
- "Neue Kosten für den Vermieter – Unwirksame Endrenovierungsklausel", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 12.07.2009,
- "Krisenmanagement: Schadensminimierung durch so genannte „Ausfrierung“, Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 14.06.2009,
- "Wohnung zu klein - Muss Verieter mit fristloser Kündigung rechnen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 10.05.2009,
- "Hausverkäufer aufgepasst: Wieweit geht die Aufklärungspflicht bei Asbest", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 15.04.2009,
- "Neues für den vermieter: Endrenovierung - eine ganz neue Möglichkeit?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 08.03.2009,
- "Muss Vermieter die Elektroleitungen und Elektrogeräte regelmäßig inspizieren?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 14.12.2008,
- "Muss der Wohnungsverkäufer über riskante Entwicklung eines Mietpool aufklären?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 26.10.2008,
- "Dürfen Vermieter ein Pavillionzelt auf der Terasse verbieten?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 24.08.2008,
- "Darf Vermieter Zuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel verlangen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.07.2008,
- "Müssen Hausmeisterkosten in der Betriebskostenabrechung konkretisiert werden?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 25.05.2008,
- "Beginnt die Betriebskostenabrechungsfrist bei Anerkenntnis durch Mieter neu?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.04.2008,
- "Wie sind Betriebskosten im Wohnungsmietrecht abzurechnen", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 23.03.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum: 3. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 24.02.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 2. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.01.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 1. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 16.12.2007,
- "Muss Mieter anteilige Kosten für nicht fällige Schönheitsreparaturen übernehmen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 28.10.2007,
- "Hausverwaltung veruntreut Gelder: Haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 26.08.2007,
- "Internetsurfen während der Arbeitszeit - Kündigung zulässig?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 29.07.2007,
- "Nebenkostenabrechnung - Müssen "nichtumlagefähige" Nebenkosten enthalten sein?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.05.2007,
- "Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit - Kündigungsgrund?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 25.03.2007,
- "Unwirksamkeit "starrer" Quotenklauseln in Mietverträgen", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 28.02.2007,
- "Haftung des WEG-Verwalters bei Schäden im Sondereigentum", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 20.01.2007,
- "Offene Kritik am Arbeitgeber", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 17.12.2006,
- "Gebrauch: Zulässige Nutzung zu Wohnzwecken", Der Miet-Rechtsberater, Juli 2005, Seite 179;
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