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Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 5 - Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs - Allgemeines

Mit Beendigung des Handelsvertretervertrages wird der Ausgleichsanspruch des Vertreters fällig.

Der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB [Ausgleichsanspruch] hängt vom Vorliegen zahlreicher Voraussetzungen ab.

Es kommt darauf an, ob der Unternehmer aus den Geschäftsbeziehungen mit der vom Handelsvertreter geworbenen Kundschaft nach Vertragsende erhebliche Vorteile ziehen kann.

Dem Handelsvertreter müssen durch die Nutzung der von ihm geworbenen Geschäftsbeziehungen durch den Unternehmer infolge der Vertragsbeendigung Provisionsverluste entstehen.

Abschließend wird untersucht, ob ein Ausgleich im konkreten Fall der Billigkeit entspricht.

Die Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch sind:

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses
  • Erhebliche Vorteile des Unternehmers
  • Provisionsverluste des Handelsvertreters
  • Billigkeit der Ausgleichszahlung
  • Geltendmachung innerhalb der Ausschlussfrist


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters" von Harald Brennecke und Irina Schatz, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-04-5, 2007


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Stand: Mai 2026



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