Das Recht der GmbH – Teil 05 – Nachteile der GmbH
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Pia Löffler Rechtsanwältin
Telefon:
Mail: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
2.5 „Nachteile“ der GmbH
Die Aufbringung des für die Gründung einer GmbH erforderlichen Kapitals ist für viele Gesellschaftsgründer die größte Hürde.
Für Existenzgründer mit hohem Fremdkapitalbedarf zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit ist das relativ hohe Stammkapital der GmbH ein großer Nachteil, auch wenn es gleichzeitig die Haftungssumme der GmbH ist und damit die Haftung der Gesellschafter im Normalfall beschränkt.
Bei der Gewährung von Darlehen und Krediten kann das relativ hohe Stammkapital allerdings von Vorteil: Es erhöht die Seriosität der Gesellschaft. Neben dem Stammkapital sind zudem die Gründungskosten der GmbH nicht zu vernachlässigen: Die Kosten der vorgeschriebenen notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (Satzung), die Kosten für die Handelsregisteranmeldung und die Gerichtskosten betragen insgesamt rund 750 € (Stand 2014).
Zudem ist eine Eintragung ins Handelsregister für Kapitalgesellschaften zwingend. Damit trifft die GmbH und die UG die Rechnungslegungspflicht des Handelsgesetzbuches.
Ein weiterer Kostenfaktor ist die Bilanzpflicht der GmbH. Die Erstellung einer Handels- sowie Steuerbilanz ist im Gegensatz zu den Personengesellschaften bei der GmbH Pflicht. Das kann zum Organisations- und Kostenproblem werden, wenn externe Dienstleister die komplexe Rechnungslegung übernehmen müssen.
Der erhebliche Vorteil der GmbH – die Haftungsbeschränkung – führt trotz aller Nachteile dazu, dass sich die Rechtsform der GmbH häufig gegenüber den anderen dargestellten Rechtsformen durchsetzt.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Das Recht der GmbH“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, und Pia Löffler, Rechtsanwältin, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-33-5.

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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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