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Das Recht der GmbH – Teil 05 – Nachteile der GmbH

2.5 „Nachteile“ der GmbH

Die Aufbringung des für die Gründung einer GmbH erforderlichen Kapitals ist für viele Gesellschaftsgründer die größte Hürde.
Für Existenzgründer mit hohem Fremdkapitalbedarf zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit ist das relativ hohe Stammkapital der GmbH ein großer Nachteil, auch wenn es gleichzeitig die Haftungssumme der GmbH ist und damit die Haftung der Gesellschafter im Normalfall beschränkt.
Bei der Gewährung von Darlehen und Krediten kann das relativ hohe Stammkapital allerdings von Vorteil: Es erhöht die Seriosität der Gesellschaft. Neben dem Stammkapital sind zudem die Gründungskosten der GmbH nicht zu vernachlässigen: Die Kosten der vorgeschriebenen notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (Satzung), die Kosten für die Handelsregisteranmeldung und die Gerichtskosten betragen insgesamt rund 750 € (Stand 2014).
Zudem ist eine Eintragung ins Handelsregister für Kapitalgesellschaften zwingend. Damit trifft die GmbH und die UG die Rechnungslegungspflicht des Handelsgesetzbuches.
Ein weiterer Kostenfaktor ist die Bilanzpflicht der GmbH. Die Erstellung einer Handels- sowie Steuerbilanz ist im Gegensatz zu den Personengesellschaften bei der GmbH Pflicht. Das kann zum Organisations- und Kostenproblem werden, wenn externe Dienstleister die komplexe Rechnungslegung übernehmen müssen.

Der erhebliche Vorteil der GmbH – die Haftungsbeschränkung – führt trotz aller Nachteile dazu, dass sich die Rechtsform der GmbH häufig gegenüber den anderen dargestellten Rechtsformen durchsetzt.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Das Recht der GmbH“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, und Pia Löffler, Rechtsanwältin, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-33-5.


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Stand: Mai 2026



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