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Bankvertragsrecht – Teil 06 – Das Anderkonto

2.2.5. Anderkonto

Anderkonten sind eine besondere Form der Treuhandkonten, die durch Angehörige bestimmter Berufsgruppen eröffnet werden können, z.B. Notare oder Rechtsanwälte. Solche Berufsgruppen sind typischerweise häufig mit der Verwaltung von fremden Geldern beauftragt und unterliegen speziellen gesetzlich geregelten Berufsaufsichten. Auf diese Weise ist zusätzlich gesichert, dass die Gelder nicht für andere Zwecke missbraucht werden.

Wird das Geld auf ein Anderkonto eingezahlt, besteht das Konto-Verhältnis nur zwischen Treuhänder und Bank, der Treuhänder alleine wird Kontoinhaber und kann wirksam über das Kontoguthaben verfügen. Die Bank ist aber nicht berechtigt, das Guthaben auf dem Ander-Konto zur Verrechnung ihrer Forderungen gegen den Kontoinhaber herausziehen. Ebenso wenig können andere Gläubiger des Treuhänders als Ander-Kontoinhaber auf das Kontoguthaben zugreifen. Die Gelder auf dem Anderkonto dürfen und können also ausschließlich für Zwecke des Treugebers verwendet werden.

Beispiel

Rechtsanwalt Wiedemer hat bei der Z-Bank ein Anderkonto für seinen Mandanten Herr Schmitt eingerichtet. Das Guthaben beträgt 100.000 EUR.
Auf seinem Kanzlei-Girokonto hat Rechtsanwalt Wiedemer ein Minus von 40.000 EUR zu verzeichnen. Seit Monaten sind keine Geldeingänge mehr erfolgt. Darüber hinaus hat Herr Wiedemer seit 3 Monaten 3.000 EUR Schulden bei einem Möbelhaus, wo er neue Bürostühle für seine Kanzlei gekauft hat. Er ist deshalb gerichtlich zur Zahlung von 3.000 EUR verpflichtet worden. Obwohl Herr Wiedemer Inhaber des Anderkontos ist und über das Guthaben verfügen kann, ist die Bank nicht berechtigt, das Guthaben mit dem Kanzlei-Konto zu verrechnen. Ebenso wenig kann das Möbelhaus wegen des Gerichtsurteils in das Anderkonto zwangsvollstrecken.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Bankvertragsrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8.


 

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Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2014


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-26

 


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