Telekommunikationsgesetz Teil 4 Einteilung


 Einteilung des TKG

Das Telekommunikationsgesetz besteht insgesamt aus elf Teilen, die allerdings von einzelnen Verordnungen ergänzt werden. Auf eine Inhaltsbeschreibung der Verordnungen wird in der nachfolgenden Aufzählung verzichtet.

1. Allgemeine Vorschriften, §§ 1- 8 TKG
In diesem Teil findet man u. a. die Definition der Regulierungsziele und des Gesetzeszwecks. Außerdem werden relevante Begriffe bestimmt und der Ersatz der Lizenzierungs- durch eine reine Meldepflicht festgestellt (§§1 – 8 TKG)

2. Marktregulierung, §§9 – 43 TKG

3. Kundenschutz, §§ 44 – 47 TKG
Darin ist das Recht des Kunden verankert, Rufnummern bei Betreiberwechsel oder bei Umzug im Geltungsbereich zu behalten. Darüber hinaus werden die Netzbetreiber verpflichtet, alle Nummern im europäischen Nummernraum erreichbar zu halten. Weitere Regelungen betreffen öffentliche Teilnehmerverzeichnisse wie Telefonbücher, Telefon- oder Internetauskunftsdienste.

4. Rundfunkübertragung, §§ 48 – 51 TKG
Hier finden sich Regelungen zur Forderung des Digitalisierungsprozesses von Rundfunkübertragungen durch "Transparenz und Chancengleichheit" bei digitalen Formaten, APIs und Zugangsberechtigungssystemen.

5. Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten, §§52 – 77 TKG

6. Universaldienst, §§ 78 – 87 TKG
Unter dem Begriff "Universaldienst" versteht man ein erschwingliches Angebot zur Grundversorgung der Bevölkerung. So wird in diesem Teil des TKG das Recht des Bürgers auf Anschluss an das Telefonfestnetz, auf öffentliche Münz- und Kartentelefone und auf kostenfreie Erreichbarkeit von Notrufnummern geregelt. Bestimmungen zum Preis für solche Dienstleistungen und Bereithaltungsregeln befinden sich dort ebenfalls.

7. Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und Öffentliche Sicherheit, §§88 –115 TKG

8. Regulierungsbehörde u. a. mit Bestimmungen zur Struktur, zu Befugnissen und Sitz, §§116 – 141 TKG

9. Abgaben, §§142 – 147 TKG

10. Straf- und Bußgeldvorschriften, §§148, 149 TKG

11. Übergangs- und Schlussvorschriften zum Ersatz des alten TKG von 1996 durch die neue Verkündung, §§150 – 152 TKG

 


 

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Stand: 03/07


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Rechtsanwalt Harald Brennecke beschäftigt sich mit Medien- und urheberrechtlichen Fragestellungen. Er berät zu Urheberrechten, Presserecht, Berichterstattung und Firmenpräsentationen in Presse, Fernsehen, Internet und anderen Medien. Er vertritt bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen.  Er setzt den Anspruch auf Löschung von Einträgen bei Suchmaschinenbetreibern durch.

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im gewerblichen Rechtsschutz veröffentlicht:

  • „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", JAHR, ISBN 978-3-939384-22-9"
  • Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0.

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Medienrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

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  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Persönlichkeitsschutz im Internet
  • Das Recht auf Vergessen – Löschungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
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