Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 04 - Rechtsnatur des Insolvenzplans und verschiedene Arten von Insolvenzplänen
Rechtsnatur des Insolvenzplans
Sehr streitig ist die Frage der Rechtsnatur des Insolvenzplans. Die herrschende Meinung ist, dass ein Insolvenzplan vertragsartigen Charakter hat.
Jedoch wird auch vertreten, dass ein Insolvenzplan eher einem Urteil als einem Vertrag vergleichbar ist, da er auch Wirkung für Beteiligte entfaltet die ihm nicht zugestimmt haben.
Die Insolvenzordnung enthält keine rechtliche Definition des Insolvenzplans.
Für den Praktiker spielt dieser Rechtsstreit jedoch keine Rolle.
Verschiedene Arten von Insolvenzplänen
Der Insolvenzplan ist dazu gedacht, das Unternehmen zu sanieren und zu erhalten.
Jedoch ist der Plan „ergebnisoffen“ . Es muss nicht das vorrangige Ziel eines jeden Plans sein, ein Unternehmen zu sanieren. So können die Beteiligten auch andere Ergebnisse als den Erhalt des Unternehmens vereinbaren.
Abhängig davon welches Ziel ein Insolvenzplan hat, lassen sich verschiedene Arten unterscheiden.
Die Insolvenzordnung unterscheidet nicht zwischen den einzelnen Planarten. Sie bietet für alle Pläne die gleichen Rahmenbedingungen.
Die §§ 217-269 InsO beziehen sich auf alle 4 Planarten:
- Fortführungsplan
- Liquidationsplan
- Sanierungsplan
- sonstiger Plan
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz" von Harald Brennecke und Philip Würfel, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-06-9.
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Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
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