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Gesellschaftsformen in Russland - Teil 6 - Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)

Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)

Grundlegende Bestimmungen:

Eine Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung ist eine von einer oder mehreren Personen gegründete Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in Anteile mit einer in den Gründungsdokumenten bestimmten Höhe zerlegt ist. Die Gesellschafter einer solchen Gesellschaft haften subsidiär für deren Verbindlichkeit mit ihrem Vermögen als Gesamtschuldner (solidarisch) in einem durch die Gründungsdokumente der Gesellschaft einheitlich für alle je nach der Höhe ihrer Stammeinlagen zu bestimmenden Umfang. In Falle der Insolvenz eines Gesellschafters wird seine Haftung für die Verbindlichkeit der Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern entsprechend Ihren Stammeinlagen aufgeteilt, soweit in den Gründungsdokumenten der Gesellschaft kein anderes Verfahren der Haftungsteilung bestimmt ist. Die Firma einer Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung muss die Bezeichnung der Gesellschaft sowie die Worte ,,mit zusätzlicher Haftung`` enthalten. Als gegründet gilt die Gesellschaft dann, wenn sie im staatlichen Register eingetragen ist. Die Registrierung erfolgt durch die lokale Steuerbehörde. Diese Gesellschaftsform ist neu. Sie ist eine abgewandelte Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Unterschied, dass die Haftung der Gesellschafter auf ein Mehrfaches ihrer Einlageverpflichtung erweitert ist. Eine Vertretung ist eine selbständige Abteilung einer juristischen Person, die sich an einem anderen Ort als das Stammhaus befindet und der Wahrung und Vertretung der Interessen der Juristischen Person dient. Vertretungen sind keine juristische Personen. Sie werden mit dem Vermögen einer juristischen Personen ausgestattet und handeln aufgrund der ihnen zustehenden Rechte. Vertretungsleiter werden von den juristischen Personen eingestellt und handeln aufgrund ihrer Vollmachten.


 

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Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de

Stand: Dezember 2025



Herausgeber / Autor(-en):

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Arbeitsrecht im speziellen Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle tätig. Er berät, prüft und gestaltet Arbeitnehmerbeteiligungen wie Stock Options, Phantom Stocks, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften und anderen Modelle.

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Einführung in das Recht der Stock Options, Phantom Stocks und Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Mitarbeiterbeteiligung – Grundlagen und Strategien
  • Stock Options und Phantom Stocks
  • Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften in der Gestaltungspraxis

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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