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Gesellschaftsformen in Russland - Teil 6 - Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)

Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)

Grundlegende Bestimmungen:

Eine Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung ist eine von einer oder mehreren Personen gegründete Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in Anteile mit einer in den Gründungsdokumenten bestimmten Höhe zerlegt ist. Die Gesellschafter einer solchen Gesellschaft haften subsidiär für deren Verbindlichkeit mit ihrem Vermögen als Gesamtschuldner (solidarisch) in einem durch die Gründungsdokumente der Gesellschaft einheitlich für alle je nach der Höhe ihrer Stammeinlagen zu bestimmenden Umfang. In Falle der Insolvenz eines Gesellschafters wird seine Haftung für die Verbindlichkeit der Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern entsprechend Ihren Stammeinlagen aufgeteilt, soweit in den Gründungsdokumenten der Gesellschaft kein anderes Verfahren der Haftungsteilung bestimmt ist. Die Firma einer Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung muss die Bezeichnung der Gesellschaft sowie die Worte ,,mit zusätzlicher Haftung`` enthalten. Als gegründet gilt die Gesellschaft dann, wenn sie im staatlichen Register eingetragen ist. Die Registrierung erfolgt durch die lokale Steuerbehörde. Diese Gesellschaftsform ist neu. Sie ist eine abgewandelte Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Unterschied, dass die Haftung der Gesellschafter auf ein Mehrfaches ihrer Einlageverpflichtung erweitert ist. Eine Vertretung ist eine selbständige Abteilung einer juristischen Person, die sich an einem anderen Ort als das Stammhaus befindet und der Wahrung und Vertretung der Interessen der Juristischen Person dient. Vertretungen sind keine juristische Personen. Sie werden mit dem Vermögen einer juristischen Personen ausgestattet und handeln aufgrund der ihnen zustehenden Rechte. Vertretungsleiter werden von den juristischen Personen eingestellt und handeln aufgrund ihrer Vollmachten.


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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