Health-Claims-Verordnung und sonstige Leitlinien
Health-Claims-Verordnung
Die HCVO regelt die Nennung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln. Die Verordnung gilt für alle Kennzeichnungen und Mitteilungen, die auf Produktverpackungen oder in der Werbung von Lebensmittel verwendet werden. Sie gilt sowohl für den Endverbraucher als auch für Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Restaurants.
Ausnahmen gibt es dabei für lose Ware, nicht vorverpackte Lebensmittel und Produkte. Diese sind von gewissen Kennzeichnungspflichten ausgenommen, wie beispielsweise der Nährwertkennzeichnung und gesundheitsbezogenen Angaben.
Sie gilt neben anderen Kennzeichnungsvorschriften wie der LMIV.
Nach der HCVO müssen alle nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln klar definiert sein und dürfen Verbraucher nicht in die Irre führen.
Die Verordnung sorgt somit dafür, dass alle Angaben über Nährwerte und Wirkungen auf die Gesundheit verlässlich, transparent und wissenschaftlich geprüft werden.
Beispiele für nährwertbezogene Angaben (vgl. Bundesamt für Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheit, Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel):
- „Fettarm“ darf nur angegeben werden, wenn das Lebensmittel höchstens 3g Fett pro 100g (bei festen Lebensmitteln) bzw. 1,5g Fett pro 100ml (bei flüssigen Lebensmitteln) enthält.
- „Zuckerfrei“ ist nur zulässig, wenn das Produkt höchstens 0,5g Zucker pro 100g oder 100ml enthält – und zwar inklusive aller Zuckerarten, auch Fruchtzucker.
- „Reich an Vitamin C“ darf ein Produkt nur genannt werden, wenn es mindestens 15% der empfohlenen Tageszufuhr an Vitamin C pro 100g enthält.
Sonstige Leitlinien
Neben den gesetzlichen Vorschriften, die rechtsverbindlich gelten, spielen in Deutschland bei der Produktwerbung für Lebensmittel auch weitere Leitlinien und Vorgaben eine wichtige Rolle. Diese dienen Herstellern sowie Mitbewerbern als Orientierungshilfe für die Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Zudem bieten sie präzise Anleitungen und Vorgaben dazu, welche Erwartungen Verbraucher an bestimmte Produkte haben können.
Auf diese Weise fördern sie die Transparenz in der Lebensmittelwerbung und ergänzen das rechtliche Rahmenwerk.
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