Gegenüberstellung SE und AG
Das ursprüngliche Ziel, eine einheitliche europäische Gesellschaftsform zu schaffen, wurde nur teilweise umgesetzt, da die SE-VO zwar einen einheitlichen Grundrahmen für die Societas Europaea bietet, jedoch in vielen Bereichen auf nationales Recht verweist. Dennoch stellt die SE einen kleinen Schritt auf dem langen Weg zur Entwicklung eines einheitlichen Gesellschaftsrechts in Europa dar, da diese erstmals eine länderübergreifende Gesellschaftsform bietet, für die in den Grundzügen einheitliche Vorschriften gelten.
Die SE firmiert zwar in jedem Mitgliedstaat unter einer einheitlichen „Verpackung“, doch ist der Inhalt unterschiedlich (Zitat). Dies macht die SE zu einer Art „hybriden Rechtsform“, die zum einen den Charakter einer supranationalen Rechtsform hat, zum anderen national geprägt wird (Zitat).
Sie hat jedoch den Vorteil, dass sie Gründern eine größere Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl der Führungsstruktur bietet. Zudem stellt sie insbesondere dann eine Alternative zur deutschen AG dar, wenn grenzüberschreitenden Fusionen und Restrukturierungen vorgenommen werden sollen (Zitat). Allerdings sollte dabei darauf geachtet werden, dass der Rechtsberatungsaufwand bei der Gründung hohe Kosten verursacht (Zitat), die eine Investition nur dann rechtfertigen, wenn die Kostenersparnisse höher ausfallen (Zitat). Eine „echte“ Alternative zur deutschen AG stellt die SE jedoch nur in den Fällen dar, in denen die Gründer den entsprechenden Gründungsvoraussetzungen genügen. Bei fehlender Mehrstaatlichkeit der Gründungsgesellschaften oder aber auch der „falschen Rechtsform“ ist eine Gründung entweder gar nicht oder nur über den Umweg eines vorherigen Formwechsels möglich.
Ein weiterer Vorteil, den die SE gegenüber der AG mitbringt, ist ihre europäische Marke, die vor allem multinationalen Unternehmen im Wettbewerb mit Asien und den USA einen Marketingvorteil bereitet. Vorteilhaft ist auch die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung der Gesellschaft mit Wahrung ihrer „Staatsangehörigkeit“ und Identität. Die SE punktet auch mit ihrer Verhandlungslösung in Bezug auf die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, wodurch die Möglichkeit eröffnet wird, eine Lösung „maßgeschneidert an die Gesellschaft“ auszuhandeln. Jedoch ist im Falle des Scheiterns der Verhandlungen eine gänzliche Flucht aus dem deutschen Mitbestimmungsniveau durch die Auffanglösung, welche den Status-Quo sicherstellt, nicht möglich (Zitat).
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Societas Europaea durch zahlreiche Verweise auf das deutsche Aktiengesetz der deutschen Aktiengesellschaft in vielerlei Aspekten gleicht, jedoch gerade für Unternehmen, die eine langfristige Ausrichtung auf Auslandsgeschäfte anstreben, eine echte Alternative zur deutschen Aktiengesellschaft bietet.
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