Einsatzmöglichkeiten der SE für Mittelständische Unternehmen
Obwohl die SE eine auf große Unternehmen zugeschnittene Rechtsform ist, sollte sie mittelständischen Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten nicht vorenthalten werden (Zitat). Auf der einen Seite stehen wachsende mittelständische Unternehmen einem hohen Kapitalbedarf gegenüber, um ihr Wachstum zu finanzieren. Die Unternehmen sind in der Regel in der Lage kleine bis mittlere Investitionen im Rahmen der Selbstfinanzierung zu bewältigen, jedoch bedarf es bei der Erschließung neuer Märkte oder Unternehmensübernahmen einer Außenfinanzierung. Auf der anderen Seite ist es insbesondere für familienbetriebene Unternehmen von großer Bedeutung, ihre Kontroll- und Einflussmöglichkeiten und damit ihre unternehmerische Unabhängigkeit sicherzustellen (Zitat).
Die SE eröffnet Finanzierungsmöglichkeiten wie die deutsche AG (Zitat), jedoch anders als die AG, die Wahl der monistischen Organisationsverfassung, was Familienmitgliedern die Kontrolle der geschäftsführenden Mitarbeiter erleichtert (Zitat). Die Kontrolle kann dadurch gewährleistet werden, dass Familiengesellschafter die Rolle des Verwaltungsrates einnehmen und die Geschäftsführungsmaßnahmen lenken (Zitat). Zudem besteht im monistischen System die Möglichkeit, ein CEO-Modell zu etablieren, in dem der geschäftsführende Direktor gleichzeitig als Vorsitzender des Verwaltungsrates fungiert (Zitat). Dieses Modell gewährleistet ebenfalls den Einfluss der Familiengesellschafter trotz der Tatsache, dass die Inanspruchnahme von Fremdkapital stets mit einem gewissen Kontrollverlust der Gesellschafter einhergeht. Diese Möglichkeit bietet weder die AG noch die dualistische SE. In der monistischen Organisationsform sind die geschäftsführenden Direktoren den Weisungen des Verwaltungsrates unterworfen und können jederzeit von diesem abberufen werden, womit hier eine sehr personalisierte Struktur mit den Vorzügen einer Kapitalgesellschaft mit Zugang zum Kapitalmarkt gepaart wird (Zitat). Außerdem sind viele Mittelständler der Auffassung, die SE biete die Möglichkeit, ihr geplantes Unternehmenswachstum auf das europäische Ausland zu erweitern und bei grenzüberschreitenden Expansionen unter der europäischen Marke der SE als Käufer integrativer zu wirken (Zitat).
Neben den Vorteilen, welche die SE Mittelständlern bietet, ist sie mit einigen Hindernissen behaftet. Zum einen kann das hohe Mindestkapital von 120.000 € den Zugang für mittelständische Unternehmen erschweren (Zitat). Das hohe Kapital kann möglicherweise anderweitig in das Unternehmenswachstum investiert werden. Da bietet sich die AG mit dem Stammkapital von 50.000 € eher an. Eine weitere Beschränkung besteht darin, dass die SE mit ihrem Erfordernis zur Mehrstaatlichkeit, lediglich grenzüberschreitend tätigen Unternehmen vorbehalten ist. Erfüllt ein Unternehmen nicht die Voraussetzungen zur Gründung einer SE, besteht die Möglichkeit, zunächst eine Umwandlung in eine AG vorzunehmen, um sich als Gründerin zu qualifizieren. Dass diese Möglichkeit mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden ist, steht außer Frage. Auf der anderen Seite ist die Gründung einer SE durch ihre komplexen Regelungsstrukturen (Zitat) mit einem kostenintensiven Rechtsberatungsaufwand, sowie zeitintensiven Verhandlungen insbesondere mit Arbeitnehmern verbunden. Dies könnte gerade für Unternehmen, die weniger Kapital und Zeit zur Verfügung haben, ein Nachteil sein (Zitat).
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Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.
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z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung bei Notarterminen
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- Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
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